Schuldunfähigkeit bestätigt Axt-Amokläufer von Flums kommt in Psychiatrie statt ins Gefängnis

SDA / tmxh

20.12.2018

Der damals 17-jähriger Jugendliche hatte im Oktober 2017 in Flums SG mit einem Beil mehrere Passanten verletzt, bevor er von der Polizei gefasst werden konnte.
Der damals 17-jähriger Jugendliche hatte im Oktober 2017 in Flums SG mit einem Beil mehrere Passanten verletzt, bevor er von der Polizei gefasst werden konnte.
(HANDOUT KANTONSPOLIZEI SG)

Der Amokläufer von Flums muss nicht ins Gefängnis, sondern wird aufgrund von attestierter Schuldunfähigkeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Der heute 18-jährige Amokläufer, der 2017 in Flums mehrere Menschen mit einem Beil angegriff, ist vom Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland für schuldunfähig erklärt worden. Er wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht.

Der junge Mann war unter anderem des mehrfachen versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung angeklagt. Die Jugendanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine Busse von 500 Franken gefordert. Zudem sollte der Beschuldigte in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden.

Sascha I., dem Amokläufer von Flums, wird mehrfacher versuchter Mord vorgeworfen.
Sascha I., dem Amokläufer von Flums, wird mehrfacher versuchter Mord vorgeworfen.
Keystone

Bei der Verhandlung am Mittwoch war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die akkreditierten Medien konnten nur einen Teil des Prozesses verfolgen.
Am Donnerstagabend gab das Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland dann sein Urteil bekannt.

Wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Der junge Mann wird wegen Schuldunfähigkeit unter anderem vom Vorwurf des mehrfach versuchten Mordes wie auch von den übrigen Anklagepunkten freigesprochen. Es wird die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger hatte die Schuldunfähigkeit seines Mandanten geltend gemacht, er sei zum Tatzeitpunkt «urteils-, einsichts- und steuerungsunfähig» gewesen. Diagnostiziert worden sei im psychiatrischen Gutachten eine Schizophrenie, weshalb eine geplante oder vorsätzliche Tat nicht möglich gewesen sei.

«Ich war ein Tier. Ich wollte einfach töten»

Wie «20 Minuten» berichtet, sei der Angeklagte den Ausführungen emotionslos gefolgt, was der Verteidiger als Teil der Krankheit erklärte. Der Jugendanwalt habe hingegen die Tötungsabsichten des Täters zur Sprache gebracht. So habe dieser unter anderem gesagt: «Ich war ein Tier. Ich wollte einfach töten»

Der Beschuldigte selbst habe während seiner Befragung oft betont, sich an nichts erinnern zu können. Nach der Tat habe er versucht, sich selbst zu töten, das Vorhaben aber wegen der Schmerzen gestoppt. «Ich fühlte mich wie ein Stück Scheisse», habe er gesagt.

Bei seiner Festnahme habe er den Polizisten mehrfach zugerufen, dass sie ihn in den Kopf schiessen sollen. Gewaltfantasien und die Selbstmordabsichten habe der Beschuldigte schon vor der Tat geäussert.

Axt-Amoklauf  – Blutlache vor einer Tankstelle in Flums am 22. Oktober 2017.
Axt-Amoklauf – Blutlache vor einer Tankstelle in Flums am 22. Oktober 2017.
Keystone
Bilder aus der Schweiz
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