Bundesgericht Therapeutin hat wegen Homeofficepflicht Anspruch auf Erwerbsausfall

aula, sda

9.2.2023 - 12:03

Eine Shiatsu-Therapeutin hat aufgrund der wegen der Corona-Pandemie verordneten Homeofficepflicht Anspruch auf Covid-Erwerbsausfall. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Waadtländer AHV-Kasse abgewiesen.

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Die Therapeutin bot ihre Dienste seit zehn Jahren dem Personal einer Waadtländer Schule an. Ab Beginn des Schuljahres 2021 arbeitete mindestens die Hälfte der Mitarbeiter im Homeoffice. Dies führte zu einer Verringerung der Tätigkeit der Praktikerin.

Ihren Antrag auf Covid-Erwerbsausfall lehnte die AHV-Kasse im Oktober 2021 ab, wie aus einem am Donnerstag publizieren Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Kasse vertrat die Ansicht, es handle sich beim von der Schule eingeführten Homeoffice nicht um eine von einer Behörde angeordnete Massnahme.

Das Bundesgericht schreibt dazu: Nach der Aufhebung der Homeofficepflicht im Juni 2021 wurde diese weiterhin empfohlen. Mit der Einführung der Massnahme folgte die Schule somit den Anweisungen des Bundesrats. (Urteil 9C_643/2021 vom 17.1.2021)