Vierfachmord von RupperswilThomas N. will sich Therapie erkämpfen
tjb
21.2.2019
Der Vierfachmord von Rupperswil wird ein Fall fürs Bundesgericht. Der rechtskräftig verurteilte Thomas N. will sich eine kleine Chance bewahren, nach Verbüssung seiner Strafe jemals wieder freizukommen.
Der Vierfachmörder von Rupperswil AG zieht sein Urteil an das Bundesgericht weiter. Allerdings wehrt er sich nicht mehr gegen die vom Aargauer Obergericht bestätigte ordentliche Verwahrung. Stattdessen fordert Thomas N. begleitend zu seiner Gefängnisstrafe eine ambulante Massnahme, also eine Psychotherapie.
Verwahrung ist rechtskräftig
Seine Pflichtverteidigerin Renate Senn bestätigte dies in einem Bericht der «Aargauer Zeitung», die sie mit folgenden Worten zitiert: «Er will an sich arbeiten und sich bemühen, seine Tat aufzuarbeiten.» Bereits in der Berufungsverhandlung vor dem Aargauer Obergericht im Dezember plädierte Senn dafür, dass ein therapiefähiger Mensch auch die Möglichkeit einer Therapie erhalte.
Nicht weitergezogen wird das Urteil hingegen von der Aargauer Staatsanwaltschaft. Sie hatte vor der ersten und zweiten Instanz jeweils die unbefristete Verwahrung verlangt. Das Bezirksgericht verhängte aber lediglich eine ordentliche Verwahrung, die vom Obergericht bestätigt wurde. Weil die Staatsanwaltschaft dagegen nun keine Beschwerde einlegt, ist die Verurteilung in diesem Punkt rechtskräftig.
Thomas N. hatte sich Ende 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.
Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt. Dann zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen. Anschliessend verging er sich an dem 13-Jährigen, bevor er alle vier Familienmitglieder tötete, das Haus ansteckte und sich davonmachte.
Ambulante Therapie ist entscheidend
Nach jetzigem Stand wird der 35-jährige Täter bis zu seinem Lebensende in Gefangenschaft bleiben. Zwar kann er nach frühestens 15 Jahren die bedingte Entlassung beantragen. Frei kommt er allerdings nur dann, wenn er nicht mehr als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird. Nach den aktuellen psychiatrischen Beurteilungen wird es dazu aber kaum je kommen.
Will Thomas N. eine Chance haben, jemals wieder freizukommen, ist eine gerichtlich angeordnete ambulante Therapie entscheidend, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt. Denn nur in diesem Fall wird regelmässig über die psychische Entwicklung des Verurteilten Buch geführt, und nur mit solchen Aktennotizen liesse sich überhaupt belegen, dass er allenfalls später keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt.
Eine Kombination von ordentlicher Verfahrung und einer ambulanten stationären Massnahme hat es bisher allerdings nicht gegeben, das Bundesgericht würde also Neuland betreten mit einem entsprechenden Urteil. Die «Aargauer Zeitung» zitiert zudem den Aufsatz eines Experten, wonach sich eine ordentliche Verwahrung und eine gerichtlich angeordnete Therapie von Gesetzes wegen ausschlössen.
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