Prozess Tod der Tochter – St. Galler Kantonsgericht spricht Eltern frei

gn, sda

26.2.2021 - 10:23

Im August 2015 wurde im Keller eines Wohnhauses ein totes Kind entdeckt. Die Eltern standen vor einer Woche vor Kantonsgericht St. Gallen (Archivbild).
Im August 2015 wurde im Keller eines Wohnhauses ein totes Kind entdeckt. Die Eltern standen vor einer Woche vor Kantonsgericht St. Gallen (Archivbild).
Keystone

Für das Kantonsgericht St. Gallen ist nicht erwiesen, dass eine 37-jährige Deutsche und ihr 57-jähriger Partner für den Tod ihrer gemeinsamen Tochter verantwortlich sind. Es sprach sie am Freitag vom Hauptvorwurf der Tötung frei.

Es verurteilte sie jedoch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen 30 und 21 Monaten. Bei der Frau werden teilbedingt 12 der 30 Monate vollzogen, die Freiheitsstrafe gegen den Mann wurde bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im August 2015 hatte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen entdeckt. In der Verhandlung vom vergangenen Freitag vor Kantonsgericht St. Gallen ging es um die Frage, ob die Eltern für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden konnten.

Urteil der Vorinstanz aufgehoben

Das Kreisgericht Rorschach hatte sie Ende 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von sechs und fünf Jahren verurteilt. Dagegen legten die Eltern Berufung ein und forderten mehrheitlich Freisprüche. Das Kantonsgericht hob das Urteil der ersten Instanz mit seinem Berufungsentscheid auf.

Die Annahme, die Eltern hätten ihr Kind an einem heissen Tag im Sommer 2015 im Kinderzimmer im Dachgeschoss allein gelassen, so dass es starb, sei nicht haltbar. Der Todeszeitpunkt und die Todesursache seien nicht klar. «Andere Ursachen bleiben möglich», stellte das Kantonsgericht in einer Kurzbegründung des Urteils fest.

Nachweislich hätten die Eltern aber die Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Kind erheblich verletzt. So hätten sie während der Stillzeit Drogen konsumiert, und sie seien mit ihrem Kind trotz Entwicklungsauffälligkeiten nicht zum Kinderarzt gegangen. Die Vernachlässigungen hätten aber nicht in dem Ausmass stattgefunden, wie es die Staatsanwaltschaft behauptet und die Vorinstanz angenommen habe.

Leichnam im Keller versteckt

Erwiesen sei, dass die Mutter den Leichnam ihrer Tochter in einen Koffer gelegt und im Keller versteckt habe, heisst es weiter. Damit habe sie den Leichnam verunehrt und sich der Störung des Totenfriedens schuldig gemacht. Beide Eltern wurden auch wegen Drogendelikten schuldig gesprochen.

In der Berufungsverhandlung vor einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft Schuldsprüche gegen die Eltern wegen vorsätzlicher Tötung und eine deutliche Erhöhung der Strafen gefordert. Er warf ihnen vor, ihr Kind psychisch, medizinisch, sozial, emotional und körperlich massiv vernachlässigt zu haben.

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