Guanziroli am Gericht Tod nach Magen-OP – Zürcher Ärzte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Silvana Guanziroli

11.1.2019

Nach einem Eingriff an der Hirslanden-Klinik in Zürich verstarb ein Patient. Die zwei beteiligten Ärzte müssen sich heute vor Gericht wegen des Verdachtes der fahrlässiger Tötung verantworten.
Nach einem Eingriff an der Hirslanden-Klinik in Zürich verstarb ein Patient. Die zwei beteiligten Ärzte müssen sich heute vor Gericht wegen des Verdachtes der fahrlässiger Tötung verantworten.
Keystone

Als sein Magen in seinen Brustkorb quillt und der Zwerchfellbruch ihn quält, verspricht ein Routineeingriff in Zürich Abhilfe – doch der Patient stirbt. Heute stehen die behandelnden Ärzte wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung vor Gericht.

Eine Woche lang kämpft Paul G.* auf der Intensivstation um sein Leben. Nach einem Eingriff ist es bei ihm zu schweren Komplikationen gekommen: Eine Blutvergiftung lässt die Lunge und das Blutgerinnungsystem kollabieren. Die Ärzte müssen Paul G. künstlich beatmen. Doch sie schaffen es nicht, den Patienten zu stabilisieren. Der Mann erleidet eine schwere Hirnblutung und stirbt.

So steht es in der Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte. Die Behörde ist überzeugt, dass die zuständigen Ärzte, der Operateur und der Intensivarzt, den Tod des Patienten fahrlässig verursacht haben. Denn hätten sie rechtzeitig gehandelt, wäre der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verstorben. Die zuständige Staatsanwältin fordert für den Operateur eine Geldstrafe von 360'000 und für den Intensivarzt von 180'000 Franken.

Bis jetzt war die Magen-Operation mit Todesfolge der Öffentlichkeit nicht bekannt. Der Kunstfehler ereignete sich bereits im November 2012 in der Zürcher «Klinik im Park». Die Privat-Klinik gehört zur Hirslanden-Gruppe, die in der Schweiz 18 Spitäler betreibt. Heute, sechs Jahre später, müssen sich der mittlerweile 69-jährige Operateur und der 62-jährige Intensivarzt vor Gericht verantworten. Der Prozess startet um kurz nach acht Uhr am Bezirksgericht in Zürich.

Die Klinik im Park der Hirslanden-Gruppen in Zürich.
Die Klinik im Park der Hirslanden-Gruppen in Zürich.
Streetview Google

Magensonde statt Computertomographie

Wie aber kam es zum einschneidenden Kunstfehler? Patient Paul G. litt vor dem Eingriff an einem sogenannten Zwerchfellbruch. Bei dieser Krankheit drückt ein Teil des Magens durch die Öffnung für die Speiseröhre in die Brusthöhle. Lebensbedrohlich ist dieses Krankheitsbild nicht. Bei den Betroffenen treten Sodbrennen, Schmerzen hinter dem Brustbein, Schluckbeschwerden und in manchen Fällen eine Blutarmut auf. Werden die Symptome schlimmer, legen sich die Patenten unters Messer und lassen die Stelle operativ verschliessen – so auch Paul G..

Am 31. Oktober 2012, morgens um 8.20 Uhr, schieben ihn die Krankenschwestern in den Operationssal der Klinik im Park. Zunächst scheint der Eingriff geglückt, gegen 15.45 Uhr kommt der Patient auf die Aufwachstation. Paul G. erwacht aus der Narkose und ist ansprechbar. Nur wenige Stunden später ändert sich die Situation allerdings. Die Ärzte stellen fest, dass Paul G. Schwierigkeiten mit der Atmung hat. Doch es passiert zunächst: nichts. 

Erst am nächsten Morgen wird der Patient geröntgt. Auf dem entsprechenden Bild entdeckt der Intensivarzt den Grund für die Beschwerden von Paul G. – ein Teil des Magens ist wieder in die Brusthöhle gerutscht. Er kontaktiert den Operateur. Der allerdings glaubt nicht an den Befund des Intensivarztes. Er sagt, er brauche einen besseren Nachweis. Und hier kommt es laut Staatsanwaltschaft zum entscheidenden Fehler der beiden Ärzte. Statt sofort eine Computertomographie vorzunehmen, welche die Dringlichkeit eines weiteren Eingriffs hätte aufzeigen können, entscheiden sie sich für eine Magensondeneinlage. 

Beim Einführen der Magensonde verletzt der Intensivarzt die Speiseröhre des Patienten. Die Verletzung führt in der Folge zu einer Infektion, die gemäss Staatsanwaltschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von 65 bis 70 Prozent die spätere Blutvergiftung und damit den Tod von Paul G. verursacht hat. Über den Intensivarzt schreibt die Staatsanwätin in ihrer Anklage: «Der Beschuldigte wäre aufgrund seiner Position und seiner Verantwortlichkeit verpflichtet gewesen, auch entgegen den Äusserungen des Operateurs eine Computertomographie durchzuführen.»

Dieses Video enthält Operationsbilder. Wer sensibel auf solches Bildmaterial reagiert, sollte auf die Ansicht des Materials verzichten.

Youtube

Bis zu 3'000 Todesfälle pro Jahr wegen Ärzte-Fehlern

Medizinische Fehler verursachen in Schweizer Akutspitälern jedes Jahr rund 2'000 bis 3'000 Todesfälle und über 60'000 gesundheitliche Schäden. Diese Zahlen kann das Bundesamts für Gesundheit BAG nur schätzen, weil Behandlungsfehler in der Schweiz nicht systematisch und vergleichbar erhoben werden. Es gebe jedoch «keinen Grund anzunehmen, dass unsere Ärzte weniger Fehler machen als Ärzte in vergleichbaren Ländern», erklärte Manfred Langenegger, Qualitätsverantwortlicher im BAG wiederholt gegenüber den Medien. Die Schweiz hinke bei der Sicherung der Qualität «anderen modernen Gesundheitssystemen hinter».

Wer sich gegen Ärztepfusch wehren will, hat oft einen juristischen Hürdenlauf vor sich. Hauptgrund: Die Beweislast liegt ganz bei den Opfern.

Das kann man als Patient tun:

- Informieren Sie sich vor der Operation über den Arzt, das Spital, die Behandlungsoptionen. Gibt es Alternativen zum Eingriff? Unbedingt Zweitmeinung einholen.

- Verlangen Sie vom Arzt oder Spital eine Kopie der Krankengeschichte mit allen externen Abklärungen, Röntgenbildern und Operationsberichten.

- Lassen Sie von einer Patientenberatungsstelle abklären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Wichtig: Hat ein Arzt Sie nicht genügend über die möglichen Folgen einer Behandlung aufgeklärt, muss er für alle Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, geradestehen.

- Machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend, denn es gibt Fristen. Geht es um eine schwere Schädigung, schalten Sie einen spezialisierten Anwalt ein.

- Kommt es zu keiner Einigung mit der Versicherung des Arztes, dann bleibt nur die Klage. Schliessen Sie rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung ab. Denn solche Verfahren sind riskant und können teuer werden.

Verzögertes Verfahren

Im Fall von Paul G. hat es einige Zeit gedauert, bis es zum Strafprozess gekommen ist. Der Grund: Bis vor Kurzem sind Ärztefälle von einer spezialisierten Einheit der Staatsanwaltschaft betreut worden. Weil die Kapazitäten dort aber nicht ausreichten, kam es zu massiven Verzögerungen. Das führte im Juni 2018 sogar zu einer Untersuchung der Justizdirektion des Kantons Zürich gegen die Staatsanwaltschaft.

Die Fälle sind mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte angegliedert und werden hier prioritär behandelt.

Die beiden beschuldigten Ärzte müssen sich spät, aber doch vor Gericht verantworten. Tatsächlich könnten sie aber mit einem blauen Auge davon kommen. Beide müssen maximal mit einer Geldstrafe rechnen. In beiden Fällen dürfte diese nur bedingt ausgesprochen werden. 

* Name der Redaktion bekannt


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert. silvana.guanziroli@swisscom.com.
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