Polizei ertappte ihn per DrohneTöffraser wehrt sich nach 213-km/h-Fahrt – ohne Erfolg
twei
19.9.2023
Ein Töfffahrer bretterte im vergangenen Jahr mit 213 km/h über eine Strasse in Basadingen im Thurgau. Er wurde erwischt – und zog trotz klarer Tempoüberschreitung vor Gericht. Dort blitzte der 49-Jährige allerdings ab.
twei
19.09.2023, 21:19
19.09.2023, 21:22
twei
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Auf einer Strasse in Basadingen TG beschleunigte ein Töfffahrer 2022 bis auf 213 km/h.
Dank einer Drohne konnte die Polizei den Raser überführen.
Weil er die Aufnahmen der Drohne als nicht rechtens einstufte, zog der Töfffahrer nun vor Gericht. Dort unterlag er aber – und muss nun tief in die Tasche greifen.
Für einen Töfffahrer im Kanton Thurgau gab es im 2022 nur eines: Vollgas! Mit 213 km/h fuhr der 49-Jährige bei einer beruflichen Probefahrt über eine Strasse in Basadingen.
Eine Drohnenaufnahme half der Polizei, den Raser zu überführen. Doch damit fängt der kuriose Fall erst an: Weil der Lenker den Drohnen-Einsatz nicht durch das Recht abgedeckt sah, zog er vor Gericht.
Laut «Aargauer Zeitung» ging der Kläger am vergangenen Mittwoch vor Gericht aber leer aus. Seine Klage wurde vom Bezirksgericht Frauenfeld zurückgewiesen, das den Drohneneinsatz als rechtens einstufte.
Die Staatsanwältin brachte vor, die Drohne habe neben der blossen Geschwindigkeitsmessung noch einen weiteren Zweck erfüllt: Sie habe den Beweis eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens aufgezeichnet. Ergänzend erklärte sie, die Geschwindigkeit sei mittels einer Weg-Zeit-Berechnung berechnet worden.
Töfffahrer setzt zum Wheelie an
Laut der «Aargauer Zeitung» hat das Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld richtungsweisenden Charakter. Noch nie zuvor habe ein Schweizer Gericht einen polizeilichen Drohneneinsatz im Zusammenhang mit einem Raserdelikt als Beweis zugelassen.
Neben der krassen Geschwindigkeitsüberschreitung zeichnete die Drohne noch etwas anderes Unglaubliches auf: Laut den Aufnahmen setzte der Mann vor der Beschleunigung auf 213 km/h zu einem sogeannten Wheelie an. Demnach legte er 18 Meter ausschliesslich auf dem Hinterrad zurück.
In Kombination mit dem Tempoverstoss stufte das Gericht das Delikt des 49-Jährigen als qualifizierte grobe und zusätzlich als einfache Verletzung der Verkehrsregeln ein. Die Staatsanwältin sprach von einem «besonders krassen» Verhalten des Verurteilten: «Wenn Sie mit 213 km/h fahren, so legen sie in einer Sekunde 60 Meter zurück. Bei 80 Kilometern pro Stunde wären es nur 22 Meter gewesen.»
Seine Raserfahrt endet für den Mann mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Zusätzlich wurde ihm eine Probezeit von zwei Jahren verordnet, und er muss eine Geldbusse von 2200 Franken hinblättern.
Dazu muss der 49-Jährige die Verfahrens- und Gerichtskosten von 4840 Franken und die Anwaltskosten von 8200 Franken bezahlen.