Lawinenunglück Tourenleiter muss nicht vor den Richter

SDA

29.1.2019 - 14:08

Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
Der Tourenleiter beim schwersten Lawinenunglück im Winter 2014/15 am Piz Vilan im Prättigau GR wird nicht angeklagt (Themenbild).
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Der Tourenleiter des schwersten Lawinenunglücks im Winter 2014/15 im Prättigau mit fünf Todesopfern wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren zum zweiten Mal und definitiv ein.

Die Staatsanwaltschaft in Chur bestätigte am Dienstag die Einstellung des Strafverfahrens auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es hätten sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten durch den Tourenleiter oder durch andere Personen ergeben, hiess es. Die entsprechende Einstellungsverfügung sei rechtskräftig.

Im Brennpunkt des Verfahrens stand der damalige ehrenamtliche Tourenleiter des Schweizer Alpenclubs der Aargauer Sektion Lägern. Das eingestellte Strafverfahren ist das zweite, das geführt wurde.

Zweite Untersuchung nach Beschwerden

Ein erstes Verfahren war im Juni 2017 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Wieder aufgerollt wurde der Fall, weil das Kantonsgericht Graubünden zwei Beschwerden gegen die Einstellung gutgeheissen hatte.

Das schwerste Lawinenunglück des Winters 2014/15 hatte sich am 31. Januar 2015 im vorderen Prättigau ereignet. Die neunköpfige Skitourengruppe aus dem Kanton Aargau war am Piz Vilan (2376 M. ü. M) in eine Lawine geraten. Drei Männer konnten nur noch tot geborgen werden. Zwei schwerverletzte Frauen starben später im Spital.

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