Über 30 Tonnen Fleisch und Käse soll der Hauptangeklagte über unbewachte Grenzübergänge von Italien in die Schweiz geschmuggelt haben.
Der Hauptangeklagte und seine Frau wurden mit etwas mehr als 500 Kilo unverzollten Wurstwaren und Käse im Kofferraum eines Lieferwagens erwischt.
Über 30 Tonnen Fleisch geschmuggelt: EZV schliesst Untersuchung ab - Gallery
Über 30 Tonnen Fleisch und Käse soll der Hauptangeklagte über unbewachte Grenzübergänge von Italien in die Schweiz geschmuggelt haben.
Der Hauptangeklagte und seine Frau wurden mit etwas mehr als 500 Kilo unverzollten Wurstwaren und Käse im Kofferraum eines Lieferwagens erwischt.
31,5 Tonnen Wurstwaren, die unverzollt von Italien in die Schweiz geführt wurden: Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat eine Strafuntersuchung zu der Schmuggelaktion abgeschlossen und fordert Zollabgaben von über 300'000 Franken ein.
Verschoben wurde die Ware an unbewachten Grenzübergängen, wie die EZV am Donnerstag mitteilte. Anschliessend wurden die Lebensmittel an Kunden in der gesamten Schweiz verkauft.
Beim Hauptangeklagten handelt es sich um einen 48-jährigen Italiener, der die unbewachten Grenzübergänge benutzte, um die Waren aus Italien in die Schweiz einzuführen. Dabei erhielt er teilweise Unterstützung von Drittpersonen – darunter seiner Ehefrau -, die vorgängig die Situation an den Grenzübergängen auskundschafteten.
Der Schmuggel lief mindestens ein Jahr lang, von Januar 2016 bis Januar 2017, als der 48-Jährige in Ligornetto TI schliesslich in eine Kontrolle der EZV geriet. Er wurde mit etwas mehr als 500 Kilo unverzollten Wurstwaren und Käse im Kofferraum des Lieferwagens erwischt, in dem er zusammen mit seiner Frau unterwegs war.
90 Kunden in allen Landesteilen
Den Schweizer Zollfahndern gelang es mit Amtshilfe durch die italienischen Zollbehörden, die Einzelheiten des Schmuggels zu rekonstruieren: Nach der Aufnahme der Bestellungen bei seiner Kundschaft erwarb der Beschuldigte die Ware in Italien und lieferte sie anschliessend aus.
Seine Kundschaft – hauptsächlich Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte – umfasste etwa 90 Personen und Geschäfte verteilt über das Tessin, die West- und die Deutschschweiz.
Die unterlassene Zollanmeldung erfüllt den Tatbestand des Verstosses gegen das Zollgesetz (ZG) und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), wie die EZV weiter schreibt. Sie fordert deshalb vom Hauptangeklagten und von den Schweizer Abnehmern der Ware etwas mehr als 316'000 Franken Zollabgaben ein. Gegen den Angeklagten und seine Gehilfen wurde Anklage erhoben.