Umweltverbände akzeptieren Urteil Der Weg für die neue Axenstrasse ist frei

kad, sda

1.9.2022 - 10:55

Das Projekt neue Axenstrasse ist einen Schritt weiter: Beim Wolfssprung stürzte ein Autofahrer Mitte Juli in den Urnersee. An dieser Stelle kann nun der Morschacher Tunnel gebaut werden. (Archiv)
Das Projekt neue Axenstrasse ist einen Schritt weiter: Beim Wolfssprung stürzte ein Autofahrer Mitte Juli in den Urnersee. An dieser Stelle kann nun der Morschacher Tunnel gebaut werden. (Archiv)
Bild: Keystone

Die letzte Hürde für den Bau der neuen Axenstrasse entlang des Urnersees ist gefallen: Die Umweltverbände akzeptieren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Projekt und ziehen dieses nicht weiter.

Keystone-SDA, kad, sda

Nach Analyse des Urteils verzichte man auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, teilte das Axenkomitee am Donnerstag mit. Die Beschwerde der Umweltverbände war die letzte juristische Hürde, bevor das 1,2-Milliarden-Franken-Projekt grünes Licht erhält. Geplant ist eine neue Strasse mit zwei Tunnels, um Brunnen SZ und Sisikon UR vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde gegen die Plangenehmigung für die neue Axenstrasse abgelehnt. Es sei zulässig, aus Sicherheitsgründen die neue Strasse nur für Motorfahrzeuge zu bauen, argumentierte es.

Der Entscheid ist nach Ansicht der Umweltorganisationen «in vielen Punkten fragwürdig begründet und im Ergebnis stossend». Das Gericht lasse es etwa zu, dass der Bundesrat den Strassenabschnitt aufklassiere, obwohl das Parlament dafür zuständig wäre.

Keine Verzögerung

Man habe es nicht mehr als realistisch erachtet, das Gesamtprojekt verhindern zu können, begründete Django Betschart von der Alpen-Initiative auf Anfrage den Verzicht auf einen Weiterzug. Auch wenn man von höchster Instanz Recht erhalten hätte, so hätte am Ende das Parlament die Aufklassierung genehmigt. Nur um der Verzögerung Willen habe man den Rechtsweg nicht einschlagen wollen.

Der Druck auf die Einsprechenden aus der Politik und der Öffentlichkeit sei zudem mit jeder Sperrung der Axenstrasse gestiegen. So hätten sich auch beim letzten Steinschlag vom Dienstagabend Personen direkt bei den Beschwerdeführern beklagt, weil sie die Strasse nicht passieren konnten.

Mit den Beschwerden gegen das Projekt habe man substanzielle Verbesserungen erzielen können, hält das Komitee fest. So muss die Leistungsfähigkeit der bestehende Axenstrasse eingeschränkt werden. Dabei handelt es sich um ein abgetrenntes Projekt, für das eine zweite Genehmigung nötig wird.

Engpass beibehalten

Das Komitee wolle sich nun bei den vorgesehenen flankierenden Massnahmen einbringen. Auch werde man darauf achten, dass das Teilstück zwischen dem steinschlaggefährdeten Gebiet Gumpisch und dem Flüelertunnel nicht auch noch ausgebaut werde. Dieser Engpass trage nämlich dazu bei, dass der Gotthardverkehr nicht auf die Kantonsstrasse ausweiche.

Die neue Axenstrasse wird zu 94 Prozent vom Bund bezahlt, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest. Die neue Verbindung könnte frühestens ab 2031 in Betrieb gehen.