Ein Freiburger Taxifahrer muss seinen Führerausweis abgeben. In der Meinung, er helfe einem verfolgten Mann, fuhr er einen Berufskollegen mit seinem Auto an und stoppte auch nicht, als der Mann auf der Motorhaube lag. Das Bundesgericht sah keine mildernden Umstände.
Es wies die Berufung des Taxifahrers deshalb zurück, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Der Vorfall in der Freiburger Innenstadt an einem Abend im April 2016 war ebenso kurios wie gefährlich.
Aus Sicht des verurteilten Taxifahrers handelt es sich um ein grosses Missverständnis. Demnach hatte ihn ein Kunde aufgefordert, sofort loszufahren, da ihn eine Person verfolge. In Tat und Wahrheit war der Verfolger aber ein anderer Taxifahrer, der vom Kunden das Geld für seine vorhergehende Fahrt einforderte.
Obwohl der geprellte Taxifahrer versuchte, die Situation zu klären, fuhr der andere Taxifahrer los und nahm seinen Berufskollegen auf der Motorhaube mit. Gemäss Urteil lag der Geschädigte etwa fünfzig Meter bei einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 Stundenkilometern auf dem Auto, bevor er selbstständig absteigen konnte.
Nun bestätigte das Bundesgericht das Urteil der Freiburger Justiz. Wegen schwerwiegender Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung wurde der Taxifahrer zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu seiner Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann seinen Führerschein für sechs Monate abgeben.
Laut den Lausanner Richtern kann der Verurteilte keine besonderen Umstände geltend machen. Durch sein «unzulässiges» Verhalten habe der Taxifahrer eine ernsthafte Gefahr für seinen Kollegen dargestellt. Der geschädigte Taxifahrer klagte nach der rodeoartigen Fahrt nur über leichte Nacken- und Rückenschmerzen. (Urteil 1C_436 vom 30. September 2019)
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen