Gerichtsurteil nach Hundebiss «Verdammter Köter, ich mach dich kaputt»

Andreas Fischer

3.3.2025

Ein Schäferhund hat im Thurgau einen Velofahrer gebissen: Der Halter fühlte sich unschuldig (Symbolbild)
Ein Schäferhund hat im Thurgau einen Velofahrer gebissen: Der Halter fühlte sich unschuldig (Symbolbild)
Bild: Keystone/Christian Beutler

Ein Velofahrer wird auf einer Ausfahrt von einem Schäferhund gebissen. Der Hundehalter ist sich keiner Schuld bewusst, dabei war das Tier schon früher auffällig. Nun hat ein Thurgauer Gericht ein Urteil gefällt.

Andreas Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Velofahrer und ein Spaziergänger mit Schäferhund begegnen sich auf einem engen Kiesweg: Das Tier beisst den Velofahrer ins Bein.
  • Über den Hergang des Vorfalls gibt es unterschiedliche Versionen.
  • Die Schuldfrage musste von einem Gericht geklärt werden.

Der eine war mit seinem Schäferhund unterwegs, der andere auf seinem Mountainbike: Vor dem Bezirksgericht Münchwilen trafen sich jetzt zwei Männer wegen ihrer Freizeitaktivitäten wieder. Grund: ein Zwischenfall, bei dem der Schäferhund den Velofahrer ins Bein gebissen hatte.

Was genau passiert war, an einem Mittwochnachmittag vor rund zwei Jahren, davon gab es vor Gericht zwei unterschiedliche Versionen. Fest steht laut einem Bericht des «Tagblatts», dass der Velofahrer auf einem engen Kiesweg an dem Hundehalter vorbeifahren wollte. Das Tier war angeleint und der Halter hatte dem Velofahrer geraten, langsam zu fahren. Weil kein Ausweichen möglich war, schnappte der Hund nach seinem Bein.

So weit, so schmerzhaft: Was nach dem Biss geschah, davon bekam das Gericht unterschiedlich Versionen zu hören. Der Velofahrer sagte, er sei nach dem Biss abgestiegen. «Ich stand unter Schock.» Dem Tier, das sich hinter seinem Herrchen versteckte, habe er zugerufen: «Verdammter Köter, ich mach dich kaputt.»

Nicht der erste Biss des Schäferhundes

Der Hundehalter sei weggelaufen, ohne erste Hilfe zu leisten. Weil der Velofahrer nicht einmal die Adresse hatte, sei der Hund und Herrchen hinterhergelaufen. Der Hundehalter behauptet, der Velofahrer hätte sich aggressiv verhalten und sein Mountainbike gegen ihn «geschletzt». Nur deswegen sei er gegangen, auch um den Hund zu beruhigen.

Das Tier habe eine schwierige Vergangenheit, sei schon bei mehreren Besitzern gewesen. Der Schäferhund habe auch schon einmal einen Postboten gebissen. Er trage ein Hundegeschirr, mit dem der Halter ihn ganz nah bei sich führen könne.

An dem besagten Tag habe die Zeit nicht ausgereicht, um den Hund zu fassen zu kriegen: «Hätte ich einige Sekunden mehr Zeit gehabt, dann hätte ich meinen Hund am ‹Gstältli› festhalten können».

Zudem habe der Velofahrer eine Kickbewegung in Richtung des Hundes gemacht, bevor dieser gebissen hat. Dem widerspricht der Velofahrer. Er sei bis zu dem Vorfall stets fest mit den Klickpedalen seines Velos verbunden gewesen.

Gericht urteilt: Vorfall war vermeidbar

Dem Antrag seines Anwalts, den Hundehalter vom Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen, folgte das Gericht nicht. Es befand den Angeklagten der einfachen Körperverletzung für schuldig. Der Vorfall sei aufgrund der Vorgeschichte des Tieres vorhersehbar und durch entsprechende Massnahmen vermeidbar gewesen.

Der Hundehalter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt. Er muss zudem eine Busse von 80 Franken zahlen und für die Verfahrenskosten aufkommen.