Briefe und AnrufeFrauenmörder belästigt Verkäuferin aus der Einzelhaft
uri
16.5.2023
Der verurteilte Vergewaltiger Fabrice A. tötete bei einem Freigang seine Sozialtherapeutin. Aus dem Gefängnis heraus behelligte er eine Frau in Genf, deren Bild er in einem Katalog gesehen hatte.
uri
16.05.2023, 16:01
uri
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Der verurteilte Vergewaltiger Fabrice A. tötete im Jahr 2013 beim Freigang seine Sozialtherapeutin.
Er verbüsst eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug.
Hier ist es dem Mann im Jahr 2022 gelungen, eine Frau in Genf postalisch und telefonisch zu belästigen.
A. soll sich inzwischen verpflichtet haben, keinen Kontakt mehr zur Frau aufzunehmen – bestraft wurde er allerdings nicht für sein Verhalten.
Bei einem Freigang aus dem Genfer Gefängnis Champ-Dollon ermordete Fabrice A. am 12. September 2013 die Sozialtherapeutin Adeline M. Zuvor war der französisch-schweizerische Täter wegen zweier 1999 und 2001 begangener Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt worden.
Im Mai 2017 wurde A. im Mordfall zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Seine Strafe verbüsst er in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel im Kanton Zug. Hier in Einzelhaft sitzend, schaffte es der Mann ab Frühling 2022 indes, eine Frau in Genf zu belästigen, wie der «Tages-Anzeiger» enthüllt hat.
Er nahm postalisch und telefonisch mehrfach Kontakt auf
Demnach dürfe A. wie alle anderen Häftlinge in der JVA Pakete empfangen, Briefe versenden und empfangen und Anrufe tätigen. Über einen Internetzugang verfüge er indessen nicht, weshalb er Bestellungen schriftlich oder telefonisch anweisen müsse.
Laut dem Bericht habe A. im Frühling 2022 ein Paket aus einem Genfer Lebensmittelgeschäft geordert und in der Lieferung einen Werbe-Flyer mit dem Foto einer Verkäuferin und einer kurzen Beschreibung zur Person und ihrer Hobbys vorgefunden.
Daraufhin nahm er postalisch und telefonisch mehrfach Kontakt mit dem Geschäft auf. Am Hörer sei er bei der Frau auch zudringlich geworden. So habe er ihr mitgeteilt, dass sie eine Leidenschaft für Pferde teilen würden und er auch wisse, dass sie Mutter sei.
Inhaftierter verschleierte seine Identität
Zudem habe er in einem weiteren Genfer Geschäft angerufen, weil er sich hier erhofft habe, weitere Informationen zu der Verkäuferin zu erlangen. Besonders interessiert zeigte sich A. demnach an der privaten Adresse der Frau, weil er ihr offenbar Blumen schicken wollte. Deshalb habe er hier auch die Adresse eines geeigneten Blumenladens in Erfahrung bringen wollen.
Sowohl beim Anruf in besagtem Geschäft als auch gegenüber der Frau selbst habe A. seine Identität verschleiert. Der Verkäuferin teilte er etwa mit, er sei Soldat auf dem Waffenplatz Zug und mit der Ausbildung von Häftlingen befasst. Deshalb sei das Paket auch an das Gefängnis adressiert.
Die Verkäuferin reagierte laut Quellen des «Tages-Anzeiger» verängstigt, als sie gewahr wurde, mit wem sie es zu tun hatte. Mitarbeitende in ihrem Geschäft hätten daraufhin die Polizei informiert.
Bestraft wurde der Mann nicht
Das zuständige Departement für Sicherheit, Gesundheit und Bevölkerung (DSPS) habe den Vorfall bestätigt. «Das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug hat den Häftling im Herbst 2022 in seiner Anstalt angehört», zitiert der «Tages-Anzeiger» aus einem Schreiben des DSPS-Sprechers Laurent Paoliello.
Demnach habe das Departement A. erklärt, «dass sein Verhalten nicht angemessen sei» und ihn dazu aufgefordert «keinen Kontakt mehr zur Frau aufzunehmen.» Der Inhaftierte habe sich dazu verpflichtet und bislang gebe es keine Hinweise, dass er die Verpflichtung gebrochen habe.
Bestraft worden sei A. aufgrund des Vorfalls nicht. Zwar sehe die Hausordnung der JVA Bostadel Disziplinarmassnahmen vor, etwa bei Drohungen oder Beschimpfungen. Die Gefängnisleitung habe unterdessen nicht beantwortet, warum die Belästigung der Verkäuferin nicht darunterfalle – und ebenfalls nicht, ob A. künftig besonders überwacht werde.