Termin für Rekurs steht Vierfachmörder von Rupperswil AG soll für immer ins Gefängnis

SDA

22.10.2018

Der wegen des Vierfachmordes von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe Verurteilte (links) soll härter bestraft werden.
Der wegen des Vierfachmordes von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe Verurteilte (links) soll härter bestraft werden.
Bild: Keystone

Die Staatsanwaltschaft will eine härtere Strafe für den vierfachen Mörder von Rupperswil AG: Der Rekurs soll nun Mitte Dezember am Obergericht Aargau verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Vierfachmörder von Rupperswil eine lebenslange Verwahrung sowie ein lebenslanges Verbot des beruflichen oder ehrenamtlichen Umgangs mit Jugendlichen, wieder Kanton Aargau am Montag mitteilte. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Da sich auch der beschuldigte 34-jähriger Schweizer gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wehrt, entscheidet nun das Aargauer Obergericht über die ordentliche Verwahrung, die lebenslängliche Verwahrung, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie das lebenslange Tätigkeitsverbot.

Das Gericht wird sich am 13. Dezember mit dem Fall befassen. Ob der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung teilnehmen wird, ist laut Justizkreisen noch offen. Über ein allfälliges Gesuch um Dispensation werde zum gegebenen Zeitpunkt entschieden. Geplant ist, dass neben den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zwei Sachverständige befragt werden.

Im Dezember 2015 schockte ein Vierfachmord die kleine Gemeinde Rupperswil.
Im Dezember 2015 schockte ein Vierfachmord die kleine Gemeinde Rupperswil.
Bild: Keystone

Ordentliche Verwahrung verhängt

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den 34-Jährigen am 16. März diverser Verbrechen schuldig, die meisten davon mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Es verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ambulante Therapie, die noch im Gefängnis begonnen werden soll. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Ausserdem verpflichtete das Gericht den Mann, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter in Rupperswil wohnte, mehr als eine Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten zu bezahlen.

Die nicht bestrittenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils – insbesondere die Schuldsprüche, die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen – sind damit nun rechtskräftig.

Vier Menschen kaltblütig ermordet

Der 34-Jährige hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Die Papiere wiesen ihn als Schulpsychologen aus. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.

Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Zudem zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen.

Anschliessend verging er sich an dem 13-Jährigen, bevor er alle vier Familienmitglieder tötete, das Haus ansteckte und sich davonmachte. Kurz danach suchte er im Internet erneut nach potenziellen Knabenopfern und spähte ihre Familien aus. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.

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