StrafvollzugVorerst keine begleiteten Ausgänge für Schenkkreis-Mörder
zc, sda
29.12.2022 - 12:46
Einer der beiden Männer, die wegen des Dreifach-Mordes 2009 in Grenchen SO eine lebenslängliche Freiheitsstrafe absitzen, ist vor dem bernischen Obergericht abgeblitzt. Ihm werden vorerst keine begleiteten Ausgänge gewährt.
Keystone-SDA, zc, sda
29.12.2022, 12:46
SDA
Die Justizvollzugsanstalt Thorberg BE habe zurecht entschieden, dass der Mann nicht alle Auflagen für polizeilich begleitete Ausgänge erfülle, entschied das Obergericht und wies die Beschwerde des Mannes ab. Das geht aus dem am Donnerstag publizierten Entscheid hervor.
Beim sogenannten Schenkkreis-Mord von 2009 wurden ein Ehepaar und deren Tochter getötet. Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte 2014 eine Frau und zwei Männer zu lebenslangen Haftstrafen.
Welcher der beiden Männer nun auf dem Thorberg um Ausgänge kämpft, geht aus dem Gerichtsbeschluss nicht hervor. Der Mann hat die Möglichkeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Das zuständige Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn hatte dem Mann Ende 2021 Ausgänge in Doppelbegleitung der Polizei bewilligt. Die Kompetenz zur Durchführung wurde an den Thorberg und die Berner Kantonspolizei delegiert. Das Amt machte aber verschiedene Auflagen. So kämen Ausgänge erst in Frage, nachdem der Mann freiwillig eine forensische Therapie begonnen habe.
Diese verzögerte sich wegen Unterbesetzung. Laut Medienberichten vom Frühling gab es deswegen in bernischen Gefängnissen zeitweilig einen «Therapienotstand». Im vorliegenden Fall fanden laut Obergericht inzwischen erste Gespräche für die Aufnahme einer Therapie statt.
Der Dreifachmord von Grenchen wurde von einem ehemaligen Spitzensportler und einem ungelernten Koch begangen. Ebenfalls verurteilt wurde die Frau, die laut Gericht die Morde mitgeplant hatte. Die Verurteilten erhofften sich fette Beute bei der Familie, die in Schenkkreise verwickelt war. Sie fanden aber bloss 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren.
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