Beschlagnahmung am ZugerseeDeutscher Waffensammler importierte Kriegsmaterial
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19.7.2024
Die Kantonspolizei Zug stellte 2020 bei einem deutschen Waffennarr verschiedenes Weltkriegsmaterial sicher. Dieser wollte es zurück haben und zog vor das Bundesgericht.
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19.07.2024, 00:00
Andreas Lunghi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein deutscher Waffennarr importierte, als er aus dem Saarland in die Schweiz zog, seine Sammlung an Kriegsmaterial, ohne bei den Behörden eine Bewilligung einzuholen.
Die Zuger Kantonspolizei beschlagnahmte 2020 die Waffen und die Zuger Staatsanwaltschaft verhängte einen Strafbefehl.
Der Deutsche wollte das Material zurückerhalten, blitzte aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Zug als auch vor dem Bundesgericht ab.
Er bekommt lediglich ein paar Hieb- und Stichwaffen aus der Ritterzeit zurück.
Vier Sturmgewehre, vierzehn Maschinenpistolen, ein Granatwerfer und ein Minenwerfer mit drei Granaten: Dies ist das Arsenal, das die Zuger Kantonspolizei bei einem am Zugersee wohnhaften Deutschen im Jahr 2020 vorfand.
Das Material stammt aus den beiden Weltkriegen und wird den deutschen Truppen zugeordnet. Der Besitzer der Sammlung beteuert gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass alle Waffen von einem Büchsenmacher so manipuliert worden seien, dass sie nicht mehr Töten könnten.
Strafbefehl ignoriert
Der Zuger Staatsanwaltschaft war die Waffensammlung dennoch ein Dorn im Auge, denn der Mann hatte bei seinem Zuzug aus dem deutschen Saarland das Material nicht deklariert.
Die Waffen wurden beschlagnahmt und 2021 wurde gegen den Deutschen ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und der mehrfachen fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verhängt.
Dass er verurteilt worden sei, sei dem Mann gemäss dem «Tagesanzeiger» nicht klar gewesen. Er habe zwar einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, diesen allerdings nicht als Strafbefehl wahrgenommen. Er habe keinen Einspruch eingelegt und das Strafbefehl wurde rechtskräftig.
Im Strafbefehl hielt die Zuger Staatsanwaltschaft fest, dass eine Gefahr der missbräuchlichen Verwendung des sichergestellten Materials bestehe. Sie schloss eine Rückgabe aus. Zum Strafmass wurde allerdings keine Auskunft gegeben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
«Schiessuntaugliche Dekowaffen zu Sammlerzweck»
Nachdem er beim Verwaltungsgericht Zug keinen Erfolg hatte, zog der Deutsche vor das Bundesgericht, um den Entscheid anzufechten. Das oberste Schweizer Gericht musste entscheiden, ob das Material zurück an den früheren Besitzer darf oder vernichtet oder weiterverwertet werden soll.
Der Mann argumentierte, dass es sich «um schiessuntaugliche Dekowaffen handelt und lediglich zum Sammlerzweck dienten». Für die Sammlung im Wert von rund 100'000 Franken habe er die entsprechenden Zertifikate, sagte der Mann laut dem «Tagesanzeiger».
Wie bereits beim Verwaltungsgericht Zug hatte der Deutsche auch beim Bundesgericht keinen Erfolg und muss nun auch die Gerichtskosten in der Höhe von 2'000 Franken tragen.
Einen kleinen Trost gibt es für den Deutschen aber dennoch. Verschiedene Hieb- und Stichwaffen, wie zum Beispiel Hebebarden, aus der Ritterzeit wird er zurückbekommen – «die einzigen Gegenstände, mit denen man heute noch jemanden verletzen könnte», sagte der Waffennarr gegenüber dem «Tagesanzeiger».
Nicht der erste Besuch von der Polizei
Besuche von der Polizei war der Mann übrigens bereits im Saarland gewohnt. 2009 beschlagnahmte die deutsche Polizei bei ihm zu Hause Sprengstoff, kistenweise Munition, die Reste mehrerer Bomben sowie Splitterbomben, Maschinengewehrläufe und scharfe Munition.
Gemäss dem «Tagesanzeiger», geht dies aus einer Schrift einer linken Beobachtungsstelle hervor, die den Waffennarr damals der rechtsextremen Szene zuordnete. Der Schweizer Zeitung gegenüber sagte der Deutsche, er sei nicht rechtsextrem.
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