Verkehrsdelikt Walliser Kantonspolizei beschlagnahmt rasendes Elektrotrottinett

om, sda

14.7.2022 - 09:15

Das von der Walliser Kantonspolizei beschlagnahmte E-Trottinett schafft 120 km/h.
Das von der Walliser Kantonspolizei beschlagnahmte E-Trottinett schafft 120 km/h.
Keystone

Der Walliser Kantonspolizei ist ein viel zu schnelles Elektrotrottinett ins Netz gegangen. Auf dem Prüfstand erreichte das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Erlaubt sind 20 km/h.

Keystone-SDA, om, sda

Erwischt wurde der Lenker des frisierten Zweirads am 28. Juni, wie die Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte. Spät in der Nacht fiel einer Patrouille in Glis VS das E-Trottinett wegen seiner Beleuchtung auf. Bei der anschliessenden Kontrolle zeigte sich, dass das Gerät eine enorme Beschleunigung erreichte.

Die Polizei stellte es sicher. Auf der Prüfrolle zeigte sich in der Folge, dass das Gefährt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erreicht. Das Trottinett verfügte über einen Motor mit 4000 Watt Leistung.

Zugelassen sind Elektrotrottinetts indessen nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine maximale Leistung von 500 Watt. Der 23-jährige Lenker des Fahrzeugs, ein 23-jähriger Italiener aus der Region, wird wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt.

Gleiche Regeln wie Mopeds

Elektrische Tretroller dürfen Jugendliche ab 14 mit einem Moped-Führerschein lenken. Ab 16 entfällt die Fahrausweispflicht. Die E-Trottinetts müssen auf der Strasse fahren. Sie sind den Leicht-Motorfahrrädern, also den Töfflis, gleichgestellt.

Die Trottinetts müssen über zwei Bremsen verfügen und über zwei Lampen. Weiter nötig sind ein Rückstrahler hinten und eine Fahrradglocke. Eine Helmpflicht besteht nicht, der Helm ist aber empfohlen.