FemizidWalliser muss für Mord an Partnerin 18 Jahre ins Gefängnis
vs, sda
12.3.2021 - 12:17
Ein Walliser, der im März 2018 seine Partnerin mit 15 Hammerschlägen getötet hat, ist im Berufungsprozess zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Kantonsgericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
Keystone-SDA, vs, sda
12.03.2021, 12:17
SDA/jka
Das Kantonsgericht Wallis befand einen Walliser, der vor drei Jahren seine Partnerin erschlug, des versuchten und des vollendeten Mordes schuldig. Der heute 56-Jährige hatte seine 14 Jahre jüngere Lebenspartnerin am 15. Juli 2017 mit einem Gürtel bis zur Ohnmacht gewürgt und sie dann am 2. März 2018 in Brig mit einem Hammer erschlagen, wie das Kantonsgericht am Freitag in Erinnerung rief.
Das Bezirksgericht Brig war der Ansicht gewesen, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hatte, was dieser während seines Berufungsverfahrens im Februar erneut bestritt. Sein Anwalt hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt.
Wohlhabend aufgewachsen
Der Mann, der in einer wohlhabenden Familie in Brig aufgewachsen war, war seit September 2017 völlig mittellos. Der Historiker und Diplom-Kommunikationsexperte hatte einige Jahre zuvor seinen Job verloren, sich jedoch geweigert, Sozialhilfe zu beantragen. Seine Partnerin, mit der er zwei Kinder hatte, wusste nichts über diese Situation.
Zugleich hatte der frühere Kadermann und CVP-Lokalpolitiker massive finanzielle Verpflichtungen aus der Übernahme einer elterlichen Liegenschaft, aus Renovationsarbeiten, einer Scheidung und aus anderen Verbindlichkeiten. Als am 2. März 2018 das Betreibungs- und Konkursamt nach einem im September 2017 verstrichenen Ultimatum zur Schlüsselübergabe schreiten wollte, weil die Villa zwangsversteigert werden sollte, brach das gesamte Lügengebilde zusammen.
Vor den Augen der Tochter
An diesem Tag brachte der damals 53-Jährige seine ältere Tochter zu deren Taufpatin, wo sie das ganze Wochenende bleiben sollte. Dann kehrte er ins Haus zurück, ass mit seiner Frau und der kleineren Tochter zu Mittag, bevor er das Mädchen zum Spielen wegschickte.
Derweil begab sich seine Partnerin ins Wohnzimmer und liess sich auf dem Sofa nieder, während ihr Mann ihr einen Tee brachte und sich zu ihr setzte. Laut Anklageschrift deutete der Mann seiner Lebenspartnerin an, «dass sie vielleicht irgendwann einmal aus finanziellen Gründen die Liegenschaft verlassen müssten». Die auf 15 Uhr angesetzte Schlüsselübergabe verschwieg er ihr.
Frau verlangt Auszeit
Es kam in der Folge zu einem heftigen Streit. Die Frau warf ihrem Partner vor, für die finanzielle Misere verantwortlich zu sein und betitelte ihn als Versager. Schliesslich beschied sie ihm, sie benötige eine Auszeit und wolle mit den Kindern zur Mutter ziehen.
Äusserlich ruhig, aber frustriert und wütend, begab sich der ehemalige Offizier der Schweizer Armee in den Keller, ergriff einen ein Kilogramm schweren Hammer, näherte sich der ruhig und nichts ahnend auf dem Sofa sitzenden Frau und erschlug sie.
Das Kind, das bis zur Tat im Obergeschoss gespielt hatte, musste zusehen, wie seine Mutter getötet wurde. Um 15 Uhr rief der Mann die Kantonspolizei und gestand die Tat.