USAWeinstein in neuem Prozess teils wieder schuldig
SDA
11.6.2025 - 21:00
ARCHIV - Harvey Weinstein, ehemaliger Filmproduzent aus den USA, nimmt an seinem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Strafgericht in Manhattan in New York teil. Foto: Yuki Iwamura/AP/dpa
Keystone
Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist in einem wieder aufgerollten Strafprozess erneut für schuldig befunden worden – allerdings nur teilweise. Die Geschworenen sahen es nach mehrtägigen Beratungen als erwiesen an, dass der heute 73-Jährige einst schwere Sexualverbrechen an einer Frau begangen habe, teilte das Gericht in New York übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge mit.
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11.06.2025, 21:00
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In einem weiteren Anklagepunkt der schweren Sexualverbrechen gegen eine zweite Frau befand ihn die Jury für nicht schuldig. In einem dritten Anklagepunkt der Vergewaltigung einer dritten Frau konnten sich die zwölf Geschworenen nicht einigen.
Der Richter bat sie daraufhin, in diesem Punkt weiter zu beraten. In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Berichte über Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Jury gegeben.
Schuldspruch von 2020 war kassiert worden
Ein Berufungsgericht im Bundesstaat New York hatte den ursprünglichen Schuldspruch gegen Weinstein von 2020 wegen Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Handlungen und die Haftstrafe von 23 Jahren im vergangenen Jahr überraschend kassiert – wegen erheblicher Verfahrensfehler.
Zentraler Kritikpunkt war die Zulassung mehrerer Zeugenaussagen, die nicht Gegenstand der formellen Anklage waren und damit das Urteil der Geschworenen unrechtmässig beeinflusst hätten.
Der Prozess wurde daraufhin neu aufgerollt und griff erneut die zentralen Anklagepunkte auf. Die Anklage stützte sich in dem etwa sechs Wochen laufenden Verfahren auf die Aussagen von drei Frauen.
Sie schilderten, wie sie Weinstein in jungen Jahren in der Filmbranche kennengelernt und sich Hoffnungen auf eine Karriere gemacht hatten – und dieser dann seine Macht als führender Filmproduzent als Druckmittel für sexuelle Übergriffe nutzte. Zwei der Frauen hatten auch schon im ersten Prozess ausgesagt, zudem kam diesmal eine dritte Hauptzeugin hinzu.
Erschütternde Vorwürfe – oder Zweifel an Glaubwürdigkeit?
Die Frauen schilderten in teils erschütternden und emotionalen Aussagen, wie der oscarprämierte Produzent seine Machtposition in der Filmbranche genutzt habe, um sie zu bedrängen. Weinstein selbst entschied sich gegen eine Aussage. Die Verteidigung lud nur wenige eigene Zeugen vor, versuchte aber, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeuginnen zu säen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in New York bleibt Weinstein in Haft. 2023 war er in Kalifornien in einem separaten Strafverfahren zu 16 weiteren Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage warf ihm auch dort sexuelle Übergriffe vor. Seine Verteidigung hat auch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Weinsteins Gesundheitszustand war während des gesamten Prozesses Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Nach Angaben seiner Anwälte leidet der 73-Jährige unter mehreren chronischen Erkrankungen, darunter Bluthochdruck, Diabetes und Herzprobleme. Medienberichten zufolge wurde zuletzt auch eine Leukämie-Diagnose bestätigt. Richter Curtis Farber erlaubte ihm, die Zeit während des Prozesses im Krankenhaus zu verbringen.
Was das Urteil für die MeToo-Bewegung bedeutet
Die Vorwürfe gegen Weinstein kamen 2017 auf und galten als Auslöser der globalen MeToo-Bewegung gegen männlichen Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe. Seitdem hatten mehr als 80 Frauen öffentlich erklärt, der einst mächtige Filmproduzent ("Pulp Fiction», «Gangs of New York") habe seine Position für sexuelle Übergriffe ausgenutzt.
Der erste Schuldspruch wurde in vielen Kreisen als gesellschaftlicher Fortschritt und juristischer Meilenstein gefeiert, weil die Aussagen der Zeuginnen auch ohne klare materielle Beweise ausreichend waren, um die Jury von Weinsteins Schuld zu überzeugen. Sogar die Vereinten Nationen sprachen von einem «wichtigen Wendepunkt» bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen.
Die Aufhebung der Verurteilung schockierte zwar viele MeToo-Unterstützende, doch die mediale Aufmerksamkeit für die Neuauflage des Prozesses blieb weit hinter der des ersten Verfahrens zurück.
Der mit dem Fall angestossene kulturelle Wandel mit Fortschritten bei der Stärkung von Frauenrechten aber bleibt Expertinnen und Expertinnen zufolge von der juristischen Entscheidung weitgehend unberührt.
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