Bundesstrafgericht Verteidigung fordert Freispruch für Hans Ziegler

SDA/gbi

8.6.2021 - 15:38

Der Manager und ehemalige Firmensanierer Hans Ziegler (l.) trifft mit seinem Anwalt zum Prozess am Bundesstrafgerich in Bellinzona ein. 
Der Manager und ehemalige Firmensanierer Hans Ziegler (l.) trifft mit seinem Anwalt zum Prozess am Bundesstrafgerich in Bellinzona ein. 
Bild: Keystone/Ti-Press/Samuel Golay

Hans Ziegler habe mit der Weitergabe von Dokumenten keine Geschäftsgeheimnisse verletzt – so argumentiert der Anwalt des einstigen Top-Sanierers vor Gericht in Bellinzona. Er forderte einen Freispruch.

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Die an den zweiten Angeklagten übermittelten Dokumente seien zwar vertraulich gewesen, hätten jedoch kein Geschäftsgeheimnis dargestellt: Dieses Argument führte am zweiten Tag des Prozesses gegen Hans Ziegler dessen Anwalt ins Feld. Er forderte einen Freispruch von allen Vorwürfen.

Weiter forderte der Anwalt, der angeklagte Ex-Topsanierer sei für die Verteidigung vor Gericht zu entschädigen. Für die Untersuchungshaft solle er eine Genugtuung erhalten.

Ziegler habe zwar unbefugterweise Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet, ob es sich dabei jedoch um wirtschaftlichen Nachrichtendienst handle, stehe auf einem anderen Blatt Papier, so der Verteidiger.

Der vor Gericht stehende Ziegler «bedauere aber ausserordentlich», als Verwaltungsratsmitglied von OC Oerlikon und Schmolz + Bickenbach Unterlagen an den zweiten Angeklagten weitergeleitet zu haben. Sein Mandant habe «mit der Zeit einfach die roten Lampen nicht mehr gesehen», erklärte Zieglers Anwalt.

Gemäss Anklageschrift der Bundesantwaltschaft soll der bald 69-jährige Ziegler dem zweiten Angeklagten unter anderem bei der Vermittlung und Anbahnung von Firmenverkäufen gedient haben. So war er beispielsweise beim Verkauf des Unternehmens-Segments Vacuum von OC Oerlikon (Verkaufs-Projekt Viking) als Berater der späteren Käuferin, die Atlas Copco, tätig.

Dem Auftakt ferngeblieben

Zu Prozessbeginn am Montagmorgen war der zweite Angeklagte nicht vor Gericht erschienen. Sein Anwalt hatte ein Arztzeugnis eingereicht, welches das Gericht aber als «unzureichend» einstufte. Es verlangte ein weiteres Arztzeugnis mit einer Auflistung von Symptomen.

Dieses zweite Arztzeugnis konnte gemäss dem Gericht glaubhaft machen, dass der zweite Angeklagte seit dem 6. Juni unter Schüttelfrost, Muskelschmerzen und Erbrechen leide. Dies sei eine Folge der zweiten, am Samstag verabreichten Covid-19-Impfung.

Das Gericht argumentierte zudem, dass die Anwesenheit des zweiten Angeklagten für den Prozess «nicht erforderlich» sei. Deshalb werde die Dispensation akzeptiert.