Ehemaliges Betagtenheim Zollikofen gewährt Hausbesetzern Nachfrist bis zur Räumung

SDA/tasc

7.10.2019 - 20:49

Die Gemeinde Zollikofen gewährt den Personen, die das ehemalige Betagtenheim an der Wahlackerstrasse besetzen, bis am Dienstagmittag eine Nachfrist zum freiwilligen Verlassen des Gebäudes (Symbolbild).
Die Gemeinde Zollikofen gewährt den Personen, die das ehemalige Betagtenheim an der Wahlackerstrasse besetzen, bis am Dienstagmittag eine Nachfrist zum freiwilligen Verlassen des Gebäudes (Symbolbild).
Bild: Keystone

In der Gemeine Zollikofen haben Personen ein ehemaliges Betagtenheim besetzt. Bis Dienstagmittag gewährte die Polizei den Eindringlingen nun eine Nachfrist zum freiwilligen Verlassen des Gebäudes.

Die Gemeinde Zollikofen gewährt den Personen, die das ehemalige Betagtenheim an der Wahlackerstrasse besetzen, bis am Dienstagmittag eine Nachfrist zum freiwilligen Verlassen des Gebäudes. Sollten die Besetzer bis dahin nicht gehen, wird die Räumung durch die Polizei eingeleitet.

Das teilte die Gemeinde Zollikofen am Montagabend mit. Ursprünglich setzte die Gemeinde den Besetzern die Frist zum Verlassen des Gebäudes bis zum Ende der letzten Woche. An einem am Montag durchgeführten Gespräch hätten die Hausbesetzer ihre Anliegen den Gemeindevertretern darlegen können, schreibt die Gemeinde.

Der Gesamtgemeinderat halte aber an seiner «Haltung und den bisher demokratisch legitimierten Entscheiden fest» und toleriere das Vorgehen der Besetzergruppe nicht. Sie verlangt daher die Räumung des Hauses. Zudem würden zahlreiche «Meinungsäusserungen aus der Bevölkerung» vorliegen, welche der «illegalen Inanspruchnahme» nichts Positives abgewinnen könne.

Das leerstehende Gebäude ist seit Donnerstagnachmittag von einem Kollektiv besetzt. Seither haben verschiedene Kontakte zwischen den Besetzern und Gemeindevertretern stattgefunden.

Eigentümerin der Liegenschaft ist aktuell noch die Gemeinde. Die Gebäudeversicherung will das Gebäude übernehmen und in ein Mehrgenerationenhaus umwandeln. Eine rechtskräftige Überbauungsordnung liegt noch nicht vor. Nutzen und Schaden der Liegenschaft gehen erst bei deren Vorliegen an die Gebäudeversicherung über. Im Vertrag zwischen der Gemeinde und der Gebäudeversicherung wird eine Übergangsnutzung ausgeschlossen.

Bilder aus der Schweiz

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