Angriff in Urdorf ZH Mann schlägt im Drogenrausch Kind gegen die Wand – 6 Jahre Haft

SDA

3.12.2025 - 20:13

Vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH stand am Mittwoch ein 28-Jähriger, der einen 12-Jährigen bei einem Angriff schwer am Kopf verletzt hatte.
Vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH stand am Mittwoch ein 28-Jähriger, der einen 12-Jährigen bei einem Angriff schwer am Kopf verletzt hatte.
Keystone (Symbolbild)

Ein 28-Jähriger ist vom Bezirksgericht Dietikon wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er schlug im Drogenrausch ein Kind gegen eine Wand. Der Bub überlebte nur mit Glück.

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Keystone-SDA, Redaktion blue News

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  • Ein 28-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Dietikon wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Er hatte nach der Einnahme von flüssigem LSD ein Kind in Urdorf ZH viermal mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Das Opfer überlebte nur mit Glück.
  • Zwar war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Aufgrund früherer Vorfälle habe er jedoch gewusst, dass er bei schlechten Trips aggressiv reagiere, sagte die Richterin.

Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Mittwoch einen 28-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte auf offener Strasse einen 12-Jährigen gepackt und viermal gegen eine Wand geschlagen. Das Opfer leidet noch heute.

Der Fall sei eine menschliche Tragödie und rechtlich sehr kompliziert, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung am Mittwochabend. Der Tatablauf sei klar, es gebe Zeugen und Videos.

Der 28-jährige Schweizer gab die Attacke zu. Erinnerungen daran habe er nicht. Er handelte im Drogenrausch, als er den 12-Jährigen schwer verletzte. Aus dem Nichts packte er das Opfer auf der Strasse in Urdorf ZH und schlug es viermal mit dem Kopf gegen eine Wand. Der Knabe erlitt unter anderem einen Schädelbruch und lag wochenlang im Koma.

Er schäme sich für die Tat und wolle sich bei der Familie des Opfers entschuldigen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Ich verstehe, dass man über die Tat nur den Kopf schütteln kann». Viele Angehörige des Opfers sassen im Gerichtssaal, die Eltern verfolgten den Prozess in einem anderen Raum.

Aggressive Tat war voraussehbar

Der Beschuldigte hätte voraussehen können, dass der Konsum von LSD schwere Folgen habe könnte, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Aufgrund früherer Vorfälle habe er gewusst, dass er bei schlechten Trips aggressiv reagiere.

Obwohl der 28-Jährige im Moment der Tat schuldunfähig war, könne er nicht von Schuld und Strafe befreit werden. Über das flüssige LSD, eine neue Substanz für ihn, habe er sich nicht informiert. Mit einem schlechten Trip habe er rechnen müssen. «Dennoch haben sie keine Sicherheitsmassnahmen ergriffen», erklärte die Richterin.

Seine Drogensucht soll im Gefängnis ambulant behandelt werden. Dem Grundsatz nach ist er dem Opfer gegenüber schadenersatzpflichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wer eine solche Tat begehe, nehme den Tod des Opfers in Kauf, sagte die Richterin. Mit Glück habe der 12-Jährige überlebt. Der Beschuldigte habe nichts dafür getan, um ihm zu helfen. Er habe ihn einfach liegen gelassen.

Selbsttherapie mit LSD

In einer längeren Erklärung legte der 28-Jährige seine Sicht der Dinge dar. Selbsttherapie mit LSD habe ihm geholfen, das Leben positiver wahrzunehmen. Am Tattag rauchte der Beschuldigte einen Joint und nahm nach eigenen Angaben zum ersten Mal flüssiges LSD.

In seiner Befragung sagte der Beschuldigte, dass er seinen LSD-Konsum im Griff hatte. Das flüssige LSD habe er wohl falsch eingeschätzt. Er habe zwar in der Wohnung bleiben wollen, ein Kollege habe ihn aber «an die frische Luft» geholt.

Einen früheren Vorfall mit einem schlechten Trip spielte der Beschuldigte vor Gericht herunter. Bei einem anderen sei ihm nicht klar gewesen, warum ihn die Polizei überhaupt verhaftet habe.

Zufallsopfer einer sinnlosen Gewalttat

Die Staatsanwältin forderte wegen versuchter Tötung eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der 28-jährige Beschuldigte habe den Tod des Opfers in Kauf genommen.

Der 12-Jährige sei ein «Zufallsopfer einer sinnlosen Gewalttat», sagte die Staatsanwältin. Die massive Gewalteinwirkung hätte demnach ohne Weiteres zum Tod führen können.

Der Beschuldigte hätte wegen der früheren Erlebnisse mit einem negativen Rausch rechnen müssen, sagte die Staatsanwältin. Dass er mit LSD jeweils harmloses «Microdosing» durchführen wollte, hielt sie für abwegig.

«Unglaublich tragisch»

Der Verteidiger des 28-Jährigen forderte Milde für seinen Mandanten. Der Beschuldigte zeige Reue und habe den Angriff auf den 12-Jährigen nicht voraussehen können.

«Was passiert ist, ist unglaublich tragisch», sagte der Verteidiger. Doch: «Mein Mandant hatte nie den Plan, jemanden anzugreifen». Wegen einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit solle der Beschuldigte nur zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden. Einmal draussen solle er ambulant betreut werden, forderte der Verteidiger. «Wir müssen ihm eine Perspektive bieten.»

Zwar sei der Beschuldigte zurechnungsfähig gewesen, als er das flüssige LSD genommen habe. Doch als er Stunden später das Opfer angriff, sei er das nicht mehr gewesen. «Bis es dazu kam, passierten einige Fehlentscheide», sagte der Verteidiger. Viele davon hätten Kollegen des Beschuldigten begangen.


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