Travis the CreatorZürcher Influencer meldet sich nach Freispruch zu Wort
Oliver Kohlmaier
8.12.2025
Der Zürcher Influencer Travis the Creator äussert sich auf Instagram.
Instagram/travis_thecreator_
Am Freitag wurde der Zürcher Influencer Travis the Creator von dem Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen. Nun meldet er sich bei Instagram zu Wort
Redaktion blue News
08.12.2025, 21:56
08.12.2025, 21:57
Oliver Kohlmaier
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Zürcher Influencer Travis the Creator meldet sich nach seinem Freispruch am Freitag auf Instagram zu Wort.
Er entschuldigt sich bei den beteiligten Frauen, spricht anschliessend jedoch von einer «Hetzjagd» gegen seine Person und verteidigt sich.
Der 30-Jährigen wurde am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung freigesprochen.
Der Richter betonte, nach dem neuen Sexualstrafrecht wäre der Angeklagte wohl verurteilt worden.
Nach einem viel beachteten Gerichtsprozess wurde der Zürcher Influencer Travis the Creator vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen – die angeklagten Taten passierten noch unter altem Sexualstrafrecht. Nun äussert sich der Influencer auf Instagram.
«Es tut mir wirklich leid», entschuldigt sich der 30-Jährige in einem Video bei den betroffenen Frauen, die «über die Jahre Schmerzen durchmachen mussten». Anschliessend verteidigt er sich gegen die Vorwürfe, spricht von eine «Hetzjagd» gegen seine Person.
Er habe kooperiert, sei zu jeder Vernehmung erschienen und habe ausgesagt. «Wenn ich wirklich etwas getan hätte, wäre ich nicht jedes Mal erschienen», sagt er in dem kurzen Video. «Dann wäre ich abgehauen». Dass er nach dem neuen Sexualstraftrecht möglicherweise verurteilt worden wäre, erwähnte der Mann hingegen nicht.
Das Urteil gegen Travis the Creator ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Von der ganzen Anklage gegen «Travis» blieb am Schluss lediglich eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Dies für ein Bild auf seinem Handy, das er von einer Frau beim Sex mit ihm gemacht hatte. Sie wollte das nicht und stellte Strafantrag. Die angeklagten Taten passierten alle vor 2024, also vor Einführung des neuen Rechts.
Dieses brachte mit sich, dass auch ein «Nein» als Abwehr gilt. Zuvor brauchte es irgend eine Form von Abwehrhandlung, um eine Tat als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zu qualifizieren.
Von den Hauptvorwürfen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, sprach ihn das Gericht jedoch frei. «Travis» erhält nun 2600 Franken aus der Staatskasse für die erlittene Untersuchungshaft.
Die Frauen, die den Influencer anzeigten, sagten zwar «Nein». «Sie redeten aber nicht davon, dass er sie gewaltsam festgehalten hat», begründete der Richter den Freispruch. Nach neuem Recht wäre er für das Ignorieren des «Nein» wohl verurteilt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwältin den Fall weiterzieht, ist noch offen. Sie hatte für den wegen Schändung vorbestraften Influencer aus Ghana eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie einen Landesverweis von zwölf Jahren gefordert.
«Travis» hatte den Frauen vorgegaukelt, ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness zu fördern. Um sie «aufzulockern», nutzte er den Spruch «Don't be shy» – sei nicht schüchtern. Diesen druckte er auch auf T-Shirts und rief eine Partyreihe mit diesem Namen ins Leben.