Prozess gegen Influencer «Travis»Keine Aussage, aber Tränen vor Gericht: «Bin kein Vergewaltiger»
SDA
1.12.2025 - 22:09
"Travis the Creator" muss sich wegen Vergewaltigung von fünf Frauen vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Er verweigert jegliche Aussage. (Archivbild)
Instagram/travis_thecreator_
Der Zürcher Influencer «Travis The Creator» stand heute wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor Gericht. Er verweigert er die Aussage, beteuert aber seine Unschuld. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.
Keystone-SDA
01.12.2025, 22:09
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Ein 30-jähriger Influencer, der fünf Frauen vergewaltigt haben soll, hat am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich jegliche Aussage verweigert.
Die Verteidigung des Beschuldigten hat einen vollen Freispruch gefordert.
Weil die Delikte vor der Einführung des neuen Sexualstrafrechts 2024 geschehen sind, ist völlig offen, wie das für Freitag angekündigte Urteil ausfallen wird.
Unter Tränen hat der 30-jährige Influencer «Travis the Creator» am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich seine Unschuld beteuert. Er sei kein Vergewaltiger. Die Staatsanwältin glaubt ihm kein Wort.
«Er ist kein Kind von Traurigkeit, aber er ist kein Vergewaltiger», sagte die Anwältin des 30-jährigen Influencers aus Ghana in ihrem Plädoyer. Was er hingegen getan habe: Die Naivität von Frauen ausgenutzt, indem er ihnen versprochen habe, sie im Fashion- und Musikbusiness gross herauszubringen.
Um die Frauen «aufzulockern», nutzte er den Spruch «Don't be shy» – sei nicht schüchtern. Diesen druckte er auch auf T-Shirts und rief später sogar eine Partyreihe mit diesem Namen ins Leben.
Fünf Fälle von Vergewaltigung
Für die Verteidigung ist das Strafverfahren gegen «Travis» kein «Me-Too-Fall», sondern eine Hetzjagd. Die Anzeigen wegen Vergewaltigung seien erst eingegangen, nachdem ein angebliches Opfer ein Video auf Instagram gepostet habe.
Von ursprünglich sieben Verfahren seien zwei bereits eingestellt worden, weil sich die Aussagen der Opfer als unwahr herausgestellt hätten. Auch an seinem heutigen Wohnort Spanien habe es Anzeigen gegen ihn gegeben, diese seien ebenfalls eingestellt worden.
Am Montag ging es in Zürich schliesslich um fünf Fälle von Vergewaltigung. Die Verteidgung forderte für den Party-Organisatoren einen Freispruch, nur schon deshalb, weil die Delikte vor 2024 passiert sind, also vor der Einführung des neuen Sexualstrafrechts. Bis dahin brauchte es für den Straftatbestand Vergewaltigung den expliziten Widerstand des Opfers. Es musste sich physisch wehren.
Das reine Übergehen eines «Nein», wie es «Travis» vorgeworfen wird, reichte früher nicht für eine Verurteilung. Wie das Urteil am Freitag ausfallen wird, ist deshalb offen.
«Travis the Creator» wollte am Montag keinerlei Aussagen machen. Er beteuerte im Schlusswort aber unter Tränen, dass er kein Vergewaltiger sei. Es tue ihm leid für alle Frauen, die den Sex mit ihm so erlebt hätten und seit Jahren leiden würden.
Zwölf Jahre Landesverweis
Für die Staatsanwältin ist der 30-Jährige hingegen eindeutig ein Vergewaltiger: Sie klagt den wegen Schändung vorbestraften Influencer wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung an. Dafür soll er sechs Jahre ins Gefängnis.
Weil es sich bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung um sogenannte «Katalogdelikte» handelt, soll er danach für zwölf Jahre aus der Schweiz ausgeschafft werden.
«Travis» habe den Frauen vorgegaukelt, ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness zu fördern, sagte die Anklägerin in ihrem Plädoyer. Mit seinem Witz und Charme habe er ihr Vertrauen gewonnen. Dabei sei es ihm aber immer nur um seine Bedürfnisse gegangen.
Beim Foto-Shooting überrumpelt
Die Übergriffe ähnelten sich gemäss Anklage: Er traf die Frauen zu Foto-Shootings und überrumpelte sie dann. Die Frauen mussten – angeblich für die Fotos – leicht bekleidet auf allen Vieren posieren. «Er entblösste sich unbemerkt und überwältigte sie.»
Nach den Vergewaltigungen habe er getan, als sei «nichts gewesen». Er hörte mit seinen Opfern Musik oder schaute Fotos mit ihnen an. «Den Frauen erschwerte dies die Einordnung, dass ihnen etwas Unrechtes passiert ist», sagte die Staatsanwältin. An «Leute aus der Branche» habe er die Frauen natürlich nicht vermittelt.
Es gebe keinen Grund, weshalb die Frauen einvernehmlichen Sex im Nachhinein als Vergewaltigung darstellen und ein belastendes Strafverfahren auf sich nehmen sollten, so die Staatsanwältin. Die Frauen leiden gemäss ihren Anwältinnen bis heute.
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Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Telefon 147