Keine Verwahrung Obergericht verurteilt Doppelmörder zu lebenslänglich

fn, sda

22.6.2021 - 09:21

Das Obergericht in Zürich.
Das Obergericht in Zürich.
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Ein Doppelmörder ist am Dienstag zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht sieht aber von einer Verwahrung ab.

Keystone-SDA, fn, sda

Das Zürcher Obergericht hat einen Doppelmörder aus Utzigen BE am Dienstag zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 31-Jährige hatte zwei Männer getötet, indem er ihnen Mund und Nase zugeklebt hatte und sie qualvoll ersticken liess. Der Transportunternehmer wurde wegen mehrfachen Mordes, Raubs und weiterer Delikte verurteilt. Verwahrt wird er aber nicht.

Die Zürcher Staatsanwältin hatte neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe auch die ordentliche Verwahrung gefordert, also Wegschliessen bis zum Lebensende ohne Therapie. Für sie ist der freundlich und zurückhaltend wirkende Berner ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit, weil ihm Töten nichts ausmache.

Die beiden anderen Beschuldigten, die Noch-Ehefrau und ein 38-jähriger Freund aus Solothurn, wurden ebenfalls ins Gefängnis geschickt. Die 30-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 2 Monaten. Der Freund aus Solothurn eine solche von 11 Jahren und 11 Monaten.

Beide stritten ab, von den Tötungsabsichten des Haupttäters gewusst zu haben. Das Obergericht sah es aber als erwiesen an, dass die beiden dem 31-jährigen Doppelmörder halfen.