Bundesgericht Zürcher Obergericht muss Landesverweisung für jungen Täter prüfen

zs, sda

20.7.2023 - 12:00

Das Bundesgericht hat den Fall eines jungen Straftäters zur Prüfung einer allfälligen Landesverweisung an die Vorinstanz zurückgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat den Fall eines jungen Straftäters zur Prüfung einer allfälligen Landesverweisung an die Vorinstanz zurückgewiesen. (Archivbild)
Keystone

Das Zürcher Obergericht hat die Prüfung einer nicht obligatorischen Landesverweisung wegen einer qualifizierten einfachen Körperverletzung bei einem jungen Straftäter zu Unrecht von Vornherein ausgeschlossen. Nun muss es auf Geheiss des Bundesgerichts über die Bücher.

Der junge Mann hatte vor und nach seinem 18. Geburtstag verschiedene Delikte begangen. Die Jugendstaatsanwaltschaft klagte ihn unter anderem wegen einer Körperverletzung an, die der Beschuldigte nach Vollendung der Volljährigkeit begangen hat.

Bekannt wurde diese Tat aber erst, nachdem das Verfahren wegen der anderen Delikte bereits aufgenommen worden war. Deshalb wurde es nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts weitergeführt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Entgegen der Sicht des Zürcher Obergerichts schliesst dieses Verfahren jedoch nicht aus, dass bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung die nicht obligatorische Landesverweisung möglich ist. (Urteil 6C_1445/2021 vom 14.6.2023)

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