ProzessZürcher Obergericht verurteilt Masseur zu Freiheitsstrafe
SDA
20.10.2025 - 14:18
Das Zürcher Obergericht verhandelte am Montag die Berufung im Falle eines 52-jährigen Masseurs. Diesem wird vorgeworfen, drei Patientinnen geschändet zu haben. (Symbolbild)
Keystone
Das Zürcher Obergericht hat einen 52-jähriger Masseur wegen mehrfacher Schändung und sexueller Belästigung von mehreren Patientinnen zu 34 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Keystone-SDA
20.10.2025, 14:18
20.10.2025, 17:59
SDA
12 Monate soll der Masseur im Gefängnis absitzen müssen, bei den restlichen 22 Monaten soll der Vollzug aufgeschoben werden, wie der Richter bei der Urteilseröffnung sagte. Der Mann wird zudem lebenslang jede Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt untersagt. Zudem soll der deutsch-iranische Doppelbürger für acht Jahre des Landes verwiesen werden.
Das Urteil entspricht in den wesentlichen Punkten dem Urteil des Bezirksgerichts Meilen, welches den 52-Jährigen im Dezember 2023 ebenfalls schuldig sprach. Das Obergericht hielt die Vorwürfe, welche die drei Patientinnen unabhängig voneinander gegen den Mann erhoben, für glaubwürdig.
In einem der Fälle soll er einer Patientin die Brust über einen längeren Zeitraum massiert haben, in einem anderen Fall kam es ebenfalls über einen längeren Zeitraum hinweg zu Berührungen im Intimbereich. Zwei der Fälle ereigneten sich im Abstand von wenigen Tagen in einem Spital im Kanton Zürich, der dritte Fall rund zwei Jahre später in einer anderen Gesundheitseinrichtung.
Verteidiger forderte Freispruch
Laut dem Verteidiger waren die Handlungen medizinisch notwendig und erfolgten im Rahmen professioneller physiotherapeutischer Behandlungen. Es liege in der Natur der Sache, dass es bei physiotherapeutischen Behandlungen und Massagen auch zu Berührungen in der Nähe des Intimbereichs komme und diese unterschiedlich wahrgenommen würden.
Die drei Frauen sagten unabhängig voneinander aus, im Rahmen der Behandlungen Opfer sexueller Übergriffe geworden zu sein. Der Beschuldigte erschien nicht vor Obergericht. Laut seinem Verteidiger hält er sich im Iran auf. Er habe zur Gerichtsverhandlung erscheinen wollen, doch die iranischen Behörden hätten ihm die Ausreise verweigert.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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