Ehepaar muss nicht ins Gefängnis Zwei Hunde ertränkt: Hohe Strafen für die beiden Täter

sda

3.5.2018 - 21:45

Zwei Rehpinscher wurden 2016 in der Aare ertränkt (Symbolbild).
Zwei Rehpinscher wurden 2016 in der Aare ertränkt (Symbolbild).
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Ein 38-jähriger Mann ist vom Bezirksgericht Zofingen AG wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Der Portugiese ertränkte im September 2016 die zwei Rehpinscher seiner Frau in der Aare.

Der Mann wurde auch wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Er habe die Hunde «schlichtweg entsorgt», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung am späten Donnerstagabend.

Die Probezeit beträgt vier Jahre für den vorbestraften Mann. Er muss zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Auch seine 34-jährige Frau wurde zu einer hohen Strafe verurteilt. Die Portugiesin kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 1800 Franken.

Die Frau wurde vor allem wegen Anstiftung zur Tierquälerei verurteilt und wegen falscher Anschuldigung. Auch sie hatte zunächst einen Verwandten in Portugal beschuldigt. Die Frau sei die «treibende Kraft» hinter der Tat gewesen, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Die Frau hatte dem Mann mal gesagt, er solle die Hunde doch ins Wasser werfen.

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft. Die von den fünf Bezirksrichtern einstimmig gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Mann gesteht Tat

«Ja, ich habe es wirklich getan», sagte der Portugiese bei der ausführlichen Befragung durch das Gericht. Seine schwangere Frau habe die Gerüche der beiden Hunde nicht mehr ertragen können. Der Mann, der unter dem Druck der Frau gestanden und die beiden Hunde gerne hatte, konnte nach eigenen Angaben keine andere Lösung finden.

Er hatte die beiden Rehpinscher seiner Frau am Abend des 18. September 2016 an der Aare zunächst mit ihren Hundeleinen je an ein vier Kilogramm schweres Stahlrohr gebunden. Das Ganze fixierte der Schlosser mit Kabelbindern, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten.

Anschliessend warf er die kleinen Hunde nacheinander in die Aare. «Danach habe ich mich umgekehrt und bin nach Hause gegangen», sagte er. Die Rehpinscher ertranken qualvoll. Ein Spaziergänger fand die toten Hunde sechs Tage nach der Tat.

Der Angeklagte sass vorübergehend in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein Jahr sollte der Mann im Gefängnis absitzen.

Zum Auftakt des Prozesses vor dem Bezirksgericht Zofingen AG forderten Tierschützer eine harte Strafe für das angeklagte Ehepaar. Der Mann hatte die beiden Hunde in der Aare ertränkt.
Zum Auftakt des Prozesses vor dem Bezirksgericht Zofingen AG forderten Tierschützer eine harte Strafe für das angeklagte Ehepaar. Der Mann hatte die beiden Hunde in der Aare ertränkt.
Source: Foto Thomas Gerber/sda

Hunde hatten keine Chance

Der Mann habe auf «hartherzige und brutale Weise» getötet, sagte der Staatsanwalt am fünf Stunden dauernden Prozess. Für die Hunde habe es kein Entrinnen gegeben.

Die Pflichtverteidigerin wollte die Ertränkung der beiden Hunde nicht rechtfertigen. Der Mann müsse bestraft werden. Er habe jedoch wegen des Leidensdrucks seiner Frau gehandelt. Er habe nicht aus Lust auf das Töten gehandelt. Von weiteren Anklagepunkten wie die falsche Anschuldigung forderte sie Freisprüche. Die Verteidigerin plädierte auf eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagen zu 30 Franken sowie auf eine Busse von 1000 Franken.

Ehefrau weinte vor Gericht

Die Ehefrau wurde vom Gericht eine Stunde lang befragt. Die Angeklagte brach wiederholt in Tränen aus und schluchzte. Sie gab kaum schlüssige Antworten. «Ich weiss es nicht. Ich will nichts mehr sagen», wiederholte sie immer wieder.

Sie habe den Geruch der Hunde nicht mehr ausgehalten. Die Befragung des Ehepaars, das zwei gemeinsame Kinder hat, machte klar, dass beide von der Tat und den Folgen überfordert sind. Die Staatsanwaltschaft forderte vor Gericht für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

«Mediale Hetze»

Die Pflichtverteidigerin zerpflückte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Sie sprach von einer «medialen Hetze» und von erfunden Tatsachen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin forderte Freisprüche von den meisten Anklagepunkten. Ein Busse von 200 Franken wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz sei jedoch angemessen.

Die Tierschutzgruppierungen «Animalrights» und «Animal Trust» lancierten zum Fall Online-Petitionen. Sie fordern die «Höchststrafe für den Hundemörder». Mehr als 13'000 Personen unterschrieben die Online-Petitionen. Rund ein Dutzend Tierschützer demonstrierten am Donnerstag vor dem Gericht und verfolgten den Prozess im Gerichtssaal.

Bilder aus der Schweiz
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