Bundesrat ändert VerordnungAb 2025 kannst du in die 3. Säule nachzahlen
su, sda
6.11.2024 - 10:15
Wer in bestimmten Jahren keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a der Altersvorsorge eingezahlt hat, kann dies neu nachholen. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Verordnung angepasst und per Anfang 2025 in Kraft gesetzt.
06.11.2024, 10:15
06.11.2024, 14:55
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Schweizer Regierung erlaubt nun steuerlich begünstigte Nachzahlungen in die Säule 3a.
Dies könnte jährlich zu geschätzten Mindereinnahmen von 100 bis 150 Millionen Franken führen.
Am Samstag äusserte sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur Säule 3a.
Sie warnt, dass bei einem Scheitern des Entlastungspakets Steuererhöhungen drohen, die vor allem den Mittelstand belasten würden.
Mit der Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments. In die Säule 3a – die gebundene private Vorsorge – einzahlen kann, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen hat.
Nachträgliche Zahlungen – 2025 höchstens 7258 Franken – können nur für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen im Inland gemacht werden und das auch nur in Jahren, in denen ein solches Einkommen erzielt worden ist.
Auch muss vor einem Nachhol-Einkauf der ordentliche Jahresbeitrag in die steuervergünstigte Säule 3a vollständig bezahlt worden sein. Der Bundesrat schätzt, dass mit den Nachzahlungen die Einnahmen aus der Bundessteuer pro Jahr um 100 bis 150 Millionen Franken zurückgehen.
Karin Keller-Sutter will dem Mittelstand ans Portemonnaie
Am Samstag berichtete blue News über die Äusserungen der Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter: «Scheitert das Entlastungspaket, müssen die Steuern erhöht werden», sagte Keller-Sutter in einem Interview, das am Samstag von der «Schweiz am Wochenende», «Südostschweiz» und «Le Temps» publiziert wurde.
Eine solche Erhöhung würde primär den Mittelstand belasten. Die Diskussion über steuerliche Anpassungen bei Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule ist ein Vorschlag der Expertengruppe Gaillard und nur ein kleiner Teil des geplanten Entlastungspakets, wie die Finanzministerin sagte. Aber «es ist nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat bei der Vernehmlassung zum Beispiel auf die Massnahme zur dritten Säule verzichten wird», fuhr Keller-Sutter fort.
Angesichts der ungünstigen Haushaltsaussichten für die nächsten Jahre kündigte der Bundesrat im September an, die Ausgaben des Bundes ab 2027 um 3,6 Milliarden Franken und bis 2030 um 4,6 Milliarden Franken zu kürzen. Dabei werde primär bei den Ausgaben angesetzt. Dieser Plan basiert auf dem Bericht einer Expertengruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen Chefs der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard, der Anfang September vorgestellt wurde.
Obwohl das Defizit für 2023 niedriger ausfällt als erwartet – rund 900 Millionen statt 2,6 Milliarden Franken – bleibe die langfristige Finanzlage angespannt, betonte Keller-Sutter. Zusätzliche Belastungen, wie die Einführung der 13. AHV-Rente ab 2026, würden die Haushaltsplanung weiter erschweren.
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