Dieselskandal Anwälte rechnen mit Zehntausenden Klagen gegen VW

dpa

22.10.2018

Mit dem Turbo-Diesel in den Gerichtssaal: Die betrogenen VW-Diesel-Fahrer in Deutschland hoffen auf Schadenersatz.
Mit dem Turbo-Diesel in den Gerichtssaal: Die betrogenen VW-Diesel-Fahrer in Deutschland hoffen auf Schadenersatz.
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In Deutschland könnten bei der ersten Musterfeststellungsklage nach Einschätzung der Anwälte mehrere Zehntausend Dieselfahrer mitmachen.

Gegen den Volkswagen-Konzern braucht sich eine Klagewelle zusammen. Er habe innerhalb eines Monats über 4000 konkrete Anfragen bekommen, sagt Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Klage für den Bundesverband der Verbraucherzentralen betreut. Beim Verband selbst meldeten sich rund 26'000 Interessenten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sich alle auch der Klage anschliessen, die am 1. November eingereicht wird. Dafür müssen sich Dieselfahrer in ein offizielles Register eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird.

Hoffen auf Schadenersatz

Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, es tritt zum 1. November in Kraft. Die Klage soll Verbrauchern helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen leichter zu ihrem Recht zu kommen. Tausende vom Diesel-Skandal betroffene VW-Besitzer haben damit Hoffnung auf Schadenersatz.

Beteiligen können sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

VW wiegelt ab

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoss auf der Strasse viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Tausende VW-Fahrer haben schon auf eigene Faust geklagt. Volkswagen zufolge waren im September rund 23'800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Mehr als 6000 Urteile habe es gegeben.

Für die Musterfeststellungsklage sieht der Konzern wenig Aussichten, wie er erklärte: «Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland.»

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