Sozialhilfe trotz 100-Prozent-JobArbeitgeber-Direktor: «Löhne müssen nicht zum Leben reichen»
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5.6.2025 - 13:19
Verbandsdirektor und Rechtsprofessor Roland A. Müller sieht die Arbeitgeber nicht in der Verantwortung, existenzsichernde Löhne zu zahlen.
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Es sei nicht Aufgabe von Unternehmen, existenzsichernde Löhne zu zahlen, sagt der Direktor des Arbeitgeberverbands. Die Linke reagiert empört. Der Nationalrat diskutiert demnächst, ob der Bund kantonale Mindestlöhne aufheben können soll.
Stefan Michel
05.06.2025, 13:19
05.06.2025, 13:34
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Das neue Bundesgesetz könnte dem Bund erlauben, kantonale Mindestlöhne ausser Kraft zu setzen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) tiefere Löhne vorsieht.
Arbeitgeberverband-Präsident Roland A. Müller argumentiert, dass nicht Unternehmen, sondern der Staat für existenzsichernde Einkommen zuständig sei – Linke und Gewerkschaften widersprechen entschieden.
Während Arbeitgeber vor Arbeitsplatzverlusten durch hohe Mindestlöhne warnen, zeigen Beispiele wie Genf und Neuenburg laut Gewerkschaften eine Senkung der Sozialhilfequote dank Mindestlöhnen.
Soll der Bund die Möglichkeit haben, kantonale Mindestlöhne aufzuheben? Das ist der springende Punkt des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeit von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), über das der Nationalrat in der Sommersession debattiert.
Setzt ein GAV den Mindestlohn unterhalb des kantonalen Mindestlohns an, so darf dieser aktuell nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände wollen das ändern.
Daran schliesst sich die Frage, ob ein Vollzeitlohn zum Leben reichen muss oder nicht. Aktuell muss der Staat einspringen, wenn Angestellte trotz 100-Prozent-Pensum zu wenig verdienen, um über die Runden zu kommen. Das heisst, wenn sich Unternehmen entscheiden, gewissen Angestellten so wenig zu zahlen, dass diese auf Sozialhilfe angewiesen sind, muss die Allgemeinheit mit Steuergeld einspringen.
Kantonale Mindestlöhne, jeweils pro Stunde, gibt es aktuell in Genf (CHF 24.32), Neuenburg (CHF 21.09), Jura (CHF 20.60), Tessin (CHF 19.75 bis 20.25, je nach Wirtschaftszweig) und Basel-Stadt (21.70, aber nicht in allen Wirtschaftsbereichen).
Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen gelten für 1,7 Millionen Arbeitnehmer*innen – rund ein Drittel aller Erwerbstätigen in der Schweiz. In den Kantonen mit Mindestlohn arbeiten rund 12 Prozent der Lohn beziehenden Bevölkerung.
Ergänzungsleistungen trotz Vollzeit-Anstellung: Lässt sich nicht vermeiden, will die Schweiz wettbewerbsfähig bleiben, findet Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands.
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Laut eines Berichts des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben 2023 rund 500'000 Arbeitnehmende 4100 Franken pro Monat oder weniger verdient, standardisiert auf 100 Prozent. Damit liegen sie im Bereich der kantonalen Mindestlöhne.
Müller: «Existenzsicherung nicht Aufgabe der Arbeitgeber»
Roland A. Müller, Präsident des Arbeitgeber-Verbands, hat laut Recherchen des «Blick» in einer Anhörung der Wirtschaftskommission des Nationalrats einige bemerkenswerte Aussagen zu dieser Grundfrage der sozialen Gerechtigkeit gemacht. So sagt er, man könne von den Arbeitgebern nicht verlangen, dass sie Existenzsicherung betreiben. Da müsse die Sozialhilfe einspringen.
Entscheidend sei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, diese wird nach seiner Einschätzung durch Mindestlöhne geschwächt – höhere Löhne bedeuten höhere Kosten, was im Wettbewerb ein Nachteil sein kann.
Müller, der auch Rechtsanwalt und Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist, verneint, dass sich die Unternehmen damit aus der Verantwortung stehlen. Sein Argument: Diese würden über die Steuern den Sozialstaat mitfinanzieren.
Badran: «Miese Arbeitgeber oder Ausbeuter»
Die Linke ist da ganz anderer Meinung. Jaqueline Badran, Nationalrätin (SP/ZH) und IT-Unternehmerin reagiert mit einem schon oft gehörten Vorwurf: «Die Gewinne privat, die Kosten dem Staat.» Firmen, die keine existenzsichernden Löhne zahlen, seien entweder «miese Arbeitgeber» oder «hinterlistige Ausbeuter».
Nur schlechte Geschäftsleute und Ausbeuter würden solche Löhne zahlen, steht für Jacqueline Badran, Nationalrätin (SP/ZH) und Unternehmerin fest.
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An der Anhörung war laut «Blick» auch Gewerkschafter Luca Cirigliano, der auf die Situation in den Kantonen Neuenburg und Genf verwies. Dort sei die Zahl der Sozialhilfe beziehenden Vollzeit-Angestellten dank des Mindestlohns deutlich reduziert worden. Würden diese aufgehoben, wäre ein Ansturm auf die Sozialämter zu erwarten, so Cirigliano weiter.
Müller hält dagegen, dass es Branchen und Tätigkeiten gebe, deren Wirtschaftsleistung nicht gross genug sei, um existenzsichernde Löhne zahlen zu können. Mindestlöhne würden dazu führen, dass solche Jobs verloren gingen, die Angestellten wären arbeitslos. Das sei noch schlechter als von einem Tieflohn und Ergänzungsleistungen zu leben.
Arbeitsplatzverlust wegen Mindestlöhnen?
Laut Müller gefährden kantonale Mindestlöhne die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. In den GAV gehe es nicht nur um Löhne, sondern auch um Arbeitsbedingungen, Ferien oder Weiterbildungen. Greife der Kanton hier ein, gerate das System aus dem Gleichgewicht. Deshalb müssten die Gesamtarbeitsverträge über dem kantonalen Recht stehen, so Jurist Müller.
Conny Wunsch, Professorin für Arbeitsmarktökonomie an der Universität Basel erklärt in der «Volkswirtschaft», die Effekte von Mindestlöhnen auf den Beschäftigungsgrad seien gering, solange es der Wirtschaft gut gehe. Dies treffe beispielsweise auf die moderaten Mindestlöhne in den Kantonen Jura, in Neuenburg und in Basel-Stadt zu.
Negative Auswirkungen würden aber wahrscheinlicher, je höher die Mindestlöhne sind, je mehr Arbeitskräfte betroffen sind und je schlechter es der Wirtschaft geht.
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O-Ton Jerome Powell, Chef der US-Notenbank
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