«Gravierende Verstösse» gemeldet Schweizer Bäcker muss wegen Hygiene-Mängeln ins Gefängnis

Sven Ziegler

13.3.2026

Der Mann muss jetzt ins Gefängnis. (Symbolbild)
Der Mann muss jetzt ins Gefängnis. (Symbolbild)
KEYSTONE

Ein Bäcker aus dem Kanton Waadt muss wegen gravierender Hygienemängel für 100 Tage ins Gefängnis. In seiner Backstube fanden Inspektoren unter anderem Kakerlaken, Insekten und verdorbene Lebensmittel.

Sven Ziegler

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  • Ein Bäcker aus dem Kanton Waadt wurde wegen massiver Hygieneverstösse zu 100 Tagen Gefängnis verurteilt.
  • Kontrollen fanden unter anderem Kakerlaken, fliegende Insekten und zahlreiche verdorbene Lebensmittel.
  • Der Mann war bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstösse verurteilt worden.

Ein Bäcker aus dem Kanton Waadt muss wegen gravierender Verstösse gegen das Lebensmittelrecht für 100 Tage ins Gefängnis. Das berichtet die Zeitung «24 heures».

Bei unangekündigten Kontrollen Ende 2025 stellten Lebensmittelinspektoren in seiner Backstube massive Hygienemängel fest. In der Strafverfügung des Staatsanwalts werden die Zustände im Labor als «global katastrophal» beschrieben.

Die Liste der Beanstandungen ist lang. Inspektoren fanden unter anderem verdorbene Lebensmittel, abgelaufene Produkte sowie mangelhaft geschützte Nahrungsmittel. Auch grundlegende Hygienevorschriften wurden laut Bericht nicht eingehalten. So fehlten etwa geeignete Einrichtungen zum Händewaschen oder zur Reinigung.

Besonders problematisch war zudem der Befall mit Schädlingen. In der Backstube entdeckten die Kontrolleure Kakerlaken und fliegende Insekten.

Bäcker ist ein Wiederholungstäter

Der Bäcker war den Behörden bereits bekannt. Laut Bericht war er mehrfach wegen ähnlicher Verstösse verurteilt worden. Trotz früherer Sanktionen änderte sich an den Zuständen in seinem Betrieb offenbar wenig.

Bei einer früheren Verurteilung musste er bereits eine Geldstrafe von 2700 Franken sowie eine Busse von 400 Franken bezahlen.

Zusätzlich hatte das kantonale Konsumentenamt mehrfach angeordnet, dass der Mann seine Produktionsräume nicht mehr nutzen darf. Dennoch setzte er seine Tätigkeit fort.

Gefängnis statt Geldstrafe

Angesichts der wiederholten Verstösse verhängte die Staatsanwaltschaft diesmal eine unbedingte Freiheitsstrafe von 100 Tagen. Zusätzlich muss der Mann eine Busse von 1000 Franken bezahlen.

Der Name der Bäckerei wird nicht veröffentlicht. Laut der Zeitung gilt in solchen Fällen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere wenn es sich um kleinere Unternehmen handelt.

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