Ein früherer Geschäftsführer des Besucherzentrums beim Schloss Laufen am Rheinfall soll rund 400'000 Franken veruntreut haben. Am Dienstag steht er deswegen vor Gericht. (Symbolbild)
Keystone
Das Bezirksgericht Andelfingen hat am Dienstag einen früheren Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums beim Schloss Laufen wegen Veruntreuung verurteilt. Er erhält eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Keystone-SDA, leph, sda
21.01.2025, 09:35
21.01.2025, 15:42
SDA
Das Bezirksgericht bestätigte in dem abgekürzten Verfahren am Dienstagnachmittag den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte gab bereits während der Strafuntersuchung zu, von 2017 bis 2021 zulasten seines damaligen Arbeitgebers SV Group rund 400'000 Franken veruntreut zu haben.
Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher Veruntreuung und Anstiftung zur Urkundenfälschung. Zur bedingten Freiheitsstrafe hinzu kommt eine Busse von 4000 Franken.
Im vergangenen Jahr schloss der ehemalige Geschäftsführer mit dem Unternehmen eine Vereinbarung zur Rückzahlung des Geldes. Er habe bereits einen grossen Teil zurückbezahlt, sagte er an der Verhandlung am Dienstagmorgen. Er wisse, dass er einen grossen Fehler begangen habe.
Zwei seiner damaligen Angestellten haben bei der Veruntreuung auf Anweisung ihres Chefs mitgewirkt. Einer davon akzeptierte im vergangenen Jahr einen Strafbefehl. Die andere Angestellte bestritt vor Gericht ihre Schuld und forderte einen Freispruch. Das Gericht sprach sie vollumfänglich frei. Die beiden Urteile des Bezirksgerichts sind noch nicht rechtskräftig.
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O-Ton Jerome Powell, Chef der US-Notenbank
«Es geht darum, ob die Fed die Zinssätze weiterhin auf Grundlage von Fakten und wirtschaftlichen Gegebenheiten festlegen kann – oder ob die Geldpolitik stattdessen von politischem Druck oder Einschüchterung bestimmt wird.»
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