Banken BSI muss im Skandal weniger Gewinn abliefern

SDA

22.10.2020 - 08:02

Der neue Besitzer der ehemaligen Tessiner Privatbank BSI muss im 1MDB-Korruptiosskandal weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt. Zudem hat die Finma alle Verfahren gegen Verantwortliche der BSI im Zusammenhang mit dem Fall abgeschlossen. (Archivbild)
Der neue Besitzer der ehemaligen Tessiner Privatbank BSI muss im 1MDB-Korruptiosskandal weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt. Zudem hat die Finma alle Verfahren gegen Verantwortliche der BSI im Zusammenhang mit dem Fall abgeschlossen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Der neue Besitzer der ehemaligen Tessiner Privatbank BSI muss im 1MDB-Korruptiosskandal weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt. Zudem hat die Finma alle Verfahren gegen Verantwortliche der BSI im Zusammenhang mit dem Fall abgeschlossen.

Dabei verhängte sie in zwei Fällen Berufsverbote. Die Finma hat den Einziehungsbetrag neu auf 70 Millionen Franken festgelegt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich, im Jahre 2016, hatte sie für die BSI, die 2017 von EFG International übernommen wurde, diesen Betrag auf 95 Millionen Franken festgesetzt.

Mit der neuen Anordnung sei der neuen Rechtsprechung zur Gewinneinziehung, einschliesslich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2019, Rechnung getragen worden, heisst es weiter.

Anpassung an neue Rechtsprechung

Die Bank hatte den Finma-Entscheid in Sachen Mängel in der Geldwäschereibekämpfung im Fall des malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) aus dem Jahr 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten.

Diese bestätigte in seinem Urteil vom November 2019 die schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts, wies jedoch den Finma-Entscheid in einem Punkt, der Berechnung der Gewinneinziehung, an die Finma zurück. Mit der Neubestimmung der Gewinneinziehung ist dieser Fall nun abgeschlossen.

Weiter hat die Finanzmarktaufsicht alle Aufsichtsrechtsverfahren gegen natürliche Personen, die im Nachgang zum BSI-Fall eröffnet wurden, abgeschlossen. Gegen vier Personen waren Verfahren eröffnet worden. In zwei dieser Fälle hat die Finma nun mehrjährige Berufsverbote ausgesprochen. Diese Entscheide wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind noch hängig.

In einem Fall hat die Finma das Verfahren rechtskräftig mit einer Feststellung der Aufsichtsrechtsverletzung aber ohne weitere Massnahmen abgeschlossen. Im anderen Fall hat sie das Verfahren beendet, nachdem die betreffende Person glaubwürdig erklärt hatte, künftig auf Führungspositionen bei einem beaufsichtigten Institut zu verzichten. Ausserdem hat die Finma Rügeschreiben an vier weitere natürliche Personen adressiert.

EFG sieht keinen Effekt auf Resultate

EFG International schreibt in eine Reaktion vom Donnerstag, dass die Entscheidung der Finma keinen Effekt auf die Finanzresultate der Bank habe. Denn im Kaufpreis für die Übernahme von BSI sei eine entsprechende Rückstellung verbucht worden.

Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfnds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Auch Schweizer Banken, darunter die Tessiner Privatbank BSI, waren in den Skandal verwickelt. Insgesamt führte die Finma sieben Verfahren. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International.

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