LuftfahrtBund hat 2017 Strafverfahren gegen 31 Drohnenpiloten eingeleitet
SDA
11.12.2017 - 10:33
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat in diesem Jahr bislang 31 Strafverfahren gegen fehlbare Drohnenpiloten eingeleitet. Diese sind etwa über grössere Menschenmengen geflogen und von der Polizei gemeldet worden.
Bazl-Chef Christian Hegner nannte die Zahl in einem am Montag erschienenen Interview im "Tages-Anzeiger". "Die Anzahl der Strafverfahren gegen Drohnenpiloten hat zugenommen", bestätigte Bazl-Mediensprecher Urs Holderegger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dies hänge damit zusammen, dass auch die Anzahl der Drohnen zugenommen hat.
Das Bazl geht von bis zu 100'000 Drohnen aus, die verkauft wurden. "Uns ist egal, wie viele Drohnen unterwegs sind. Wichtig ist, dass diese weder Menschen am Boden noch andere Flugkörper gefährden", hält Holderegger fest. Das Bazl entwickelt aus diesem Grund derzeit eine Applikation, welche das Risiko von Zusammenstössen "stark minimieren sollte", wie Bazl-Chef Hegner im Interview sagte.
In der Applikation werden Drohnenbesitzer ihren Flugkörper künftig registrieren müssen. Diese basiert auf dem System Urban-Space (U-Space), welches die für die Schweizer Flugsicherung zuständige Skyguide im September vorgestellt hat. Damit werden Drohnen in den Luftraum integriert und unterstehen der Flugsicherung.
Abheben in verbotener Zonen unmöglich
In der Anwendung ist ersichtlich, wo welche Flugkörper unterwegs sind. Will jemand seine Drohne starten, muss er je nach Zone eine Flugfreigabe anfordern. In einem verbotenen Gebiet wird ein Pilot seine Drohne nicht starten können.
In der Schweiz braucht es beispielsweise für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern rund um einen Flughafen eine Bewilligung. Diese wird vom System selber erteilt.
Holderegger geht davon aus, dass die Applikation in zwei Jahren marktreif ist. "Die Entwicklung braucht eine internationale Koordination, damit künftig nicht mehrere verschiedene Systeme auf dem Markt sind", erläuterte Holderegger.
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