Nach Absturz einer Ju-52 Bund verbietet kommerzielle Flüge mit historischen Fliegern

mr, sda

17.8.2022 - 11:04

Als noch alle drei Ju-52 in der Luft waren. Nach dem Absturz einer Maschine im Jahr 2018 gelten künftig strengere Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen. (Archivbild)
Als noch alle drei Ju-52 in der Luft waren. Nach dem Absturz einer Maschine im Jahr 2018 gelten künftig strengere Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen. (Archivbild)
Keystone

Vier Jahre nach dem Absturz einer Ju-52 hat der Bundesrat die Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen verschärft. Unter anderem sind kommerzielle Flüge künftig verboten. 

Keystone-SDA, mr, sda

Der Bundesrat zieht die Schraube an: Vier Jahre nach dem Absturz einer Ju-52 verbietet er unter anderem kommerzielle Flüge. Ferner dürfen auch auf privaten Flügen höchstens neun Personen mitfliegen. Von diesen neun dürfen nicht mehr als sechs Passagiere sein.

Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen – gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), die unter anderem auf dem Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) basiert.

Dazu hat der Bundesrat die Luftfahrtverordnung angepasst. Er will damit den Risiken besser Rechnung tragen, die mit Flügen mit historischen Flugzeugen einhergehen.

Über Risiken informieren

Für private Flüge in Vereinen gilt neben der Personenbeschränkung eine Karenzfrist von 30 Tagen. Das bedeutet, dass ein Passagier mindestens einen Monat lang Vereinsmitglied sein muss, bevor er in ein historisches Flugzeug einsteigen darf, wie Bazl-Mediensprecher Christian Schubert auf Anfrage von Keystone-SDA präzisierte.

Zum Schutz der Passagiere muss der Pilot oder die Pilotin diese ferner über die besondere Zulassung des Flugzeuges informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagiere entscheiden können, ob sie die Risiken eingehen wollen.

Laut Bazl-Sprecher Schubert gehören zu dieser Information Angaben über das Alter des Flugzeugs sowie Hinweise auf die Risiken. Ein Flug mit einem historischen Flugzeug lasse sich nicht mit einem Swiss-Flug von Zürich nach Hamburg vergleichen, sagte Schubert.

Auch in der EU nicht mehr erlaubt

Mit den neuen Vorgaben würden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welche in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich seien, heisst es in der Mitteilung. Historische Luftfahrzeuge unterliegen in der EU nationaler Gesetzgebung. Für kommerzielle Flüge gelten unterschiedliche und zum Teil sehr strenge Anforderungen.

Beim Absturz einer historischen Junkers Ju-52 waren am 4. August 2018 zwanzig Personen ums Leben gekommen – zwei Piloten, eine Flugbegleiterin und 17 Passagiere. Grund für das Unglück war gemäss Sust eine hochriskante Flugführung der beiden Piloten. Dass sich der abgestürzte Nostalgie-Flieger technisch nicht in ordnungsgemässen Zustand befand, wirkte sich gemäss Sust nicht auf den Unfall aus.

Die Ju-Air mit Sitz im zürcherischen Dübendorf wollte eigentlich einen ihrer verbleibenden Flieger im Frühling 2023 wieder in die Luft bringen. Durch die neuen Vorschriften und eine Umstrukturierung bei der Junkers Flugzeugwerke AG dürfte es nun nicht so weit kommen.

Die neuen Vorgaben für historische Flugzeuge treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

SDA/aka