KurierdienstBundesrat lässt Anpassungen an Post-Grundversorgung prüfen
su, sda
22.6.2022 - 12:51
Das Angebot beim Post- und beim Zahlungsverkehr soll sich in Zukunft stärker an den Bedürfnissen der digitalen Gesellschaft ausrichten. Der Bundesrat lässt Abklärungen dazu treffen. Er reagiert damit auf einen Bericht von Experten.
Keystone-SDA, su, sda
22.06.2022, 12:51
SDA
Der Bundesrat führte am Mittwoch eine Aussprache über den im Februar vorgelegten Bericht der Expertenkommission Grundversorgung Post. Diese hatte vorgeschlagen, den Auftrag der Post bis 2030 stärker an einer digitalen Gesellschaft auszurichten – und löste mit ihren Vorschlägen eine Kontroverse aus.
In den Augen des Bundesrates genügt zwar die heutige Grundversorgung den aktuellen Bedürfnissen der Menschen im Land und auch der Wirtschaft. Aber den Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Digitalisierung werde sie noch nicht gerecht.
Zuversicht für nähere Zukunft
Der Bundesrat gibt sich dennoch «zuversichtlich», dass die Post es mit ihren eigenen Massnahmen schafft, die Grundversorgung «in der näheren Zukunft» eigenwirtschaftlich bereitzustellen. Doch das gilt nicht mehr für die Zeit ab 2030.
Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die derzeitige Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten den Bedürfnissen dann nicht mehr genügen wird. Entsprechend könnte eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben nötig werden, schreibt er.
Der Bundesrat will unter anderem den Bedarf für die von den Expertinnen und Experten angeregte digitale Grundversorgung prüfen lassen. Dabei sei neben der Frage der Rechtsgrundlage auch offen, welche Institutionen diesen Auftrag am besten wahrnehmen könnten, hält er dazu fest.
Fragen zum Zahlungsverkehr
Digitale Dienstleistungen schlägt die Kommission auch für den Zahlungsverkehr vor. Zudem brachte sie die Idee aufs Tapet, den Grundversorgungsauftrag vom Postgeschäft zu trennen und öffentlich auszuschreiben.
Der Bundesrat will prüfen lassen, wie der Bund längerfristig seine Verantwortung beim Zahlungsverkehr wahrnehmen soll. Offen ist für ihn zudem, ob dieser Grundversorgungsauftrag künftig überhaupt noch gerechtfertigt ist. Er begründet dies mit der «stark entwickelten Bankenlandschaft».
Der Bundesrat beauftragte am Mittwoch nach einer eingehenden Analyse des Berichts, das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), einen Bericht zum weiteren Vorgehen auszuarbeiten. Dieser soll bis im Sommer 2023 vorliegen.
Warnung vor Defizit
Der am 24. Februar präsentierte Bericht der Expertenkommission Grundversorgung Post löste grosses Echo aus. Namentlich der Fall war das wegen des Vorschlages, Briefe nur noch an drei Wochentagen zuzustellen, spätestens drei Tage nach Abgabe.
Grundbedürfnisse und Grundversorgung klafften immer weiter auseinander, sagte die frühere Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi, die die Kommission leitete. Ohne Veränderungen werde es immer teurer. Im Bericht war die Rede von einem Defizit im «dreistelligen Millionenbereich» für die Briefpost im Jahr 2030.
Genau so sieht es nach Ansicht der Kommission bei der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften aus: Bis 2030 würden Inhalte vorwiegend online angeboten und genutzt. Die tägliche Zustellung von Zeitungen stelle ein Auslaufmodell dar.
Gemäss dem geltenden Grundversorgungsauftrag muss die Post Briefe und Pakete an mindestens fünf Wochentagen und abonnierte Tageszeitungen an sechs Wochentagen in allen «ganzjährig bewohnten Siedlungen der Schweiz zustellen». A-Briefe müssen am Folgetag zugestellt werden, B-Briefe spätestens nach drei Tagen.
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