Deutschland Diesel-Fahrverbote sind in Deutschland grundsätzlich zulässig

SDA

27.2.2018 - 13:44

Deutsche Städte können jetzt Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Deutsche Städte können jetzt Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Keystone

Es ist ein wegweisendes Urteil: Deutsche Städte können grundsätzlich Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge verhängen, damit die Luft sauberer wird. Das Bundesverwaltungsgericht betont aber den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Das Gericht hält die Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf "überwiegend" zurück.

Für Stuttgart urteilte das Gericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismässigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte Korbmacher. Ausserdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Massnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten. Die Verwaltungsgerichte in beiden Städten hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen.

Landesregierungen abgeblitzt

Die Regierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue deutschlandweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Laut Bundesverwaltungsgericht sind die Urteile der Verwaltungsgerichte "überwiegend nicht zu beanstanden". Sowohl EU-Recht als auch Bundesrecht verpflichteten dazu, durch geeignete Massnahmen den Zeitraum einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten so kurz wie möglich zu halten.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Massnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine einheitliche Regelung.

EU-Recht steht über nationalem Recht

Das deutsche Bundesrecht lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu, wie aus dem Urteil hervorgeht. Mit Blick auf die Verpflichtung nach EU-Recht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ergebe sich, dass nationales Recht "unangewendet" bleiben müsse, wenn dies die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erfordert.

Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Grenzwerte seit Jahren überschritten

Die Fahrverbote könnten helfen, die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid (NOx) einzuhalten. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungsgrenzwerte nicht eingehalten. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus.

Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

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