Affäre GiroudEinigung zwischen Giroud und «Walliser Bote»
SDA
15.6.2020 - 12:16
Der «Walliser Bote» und der Weinhändler Dominique Giroud haben sich aussergerichtlich geeinigt. Der Winzer hatte 2016 gegen die Zeitung eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, begleitet von einer Schadenersatzklage.
Beide Parteien hätten vereinbart, die Einzelheiten vertraulich zu behandeln, berichtete die Zeitung am Montag. Die Zeitung veröffentlichte ein langes Interview mit Giroud, das Teil des aussergerichtlichen Vergleichs ist, wie der Winzer sagt. Im Interview klagt Giroud, Opfer eines «Medien-Lynchmords» geworden zu sein.
Die Zeitung räumte «Fehler» und die Tatsache ein, dass Giroud niemals von einem Richter oder Staatsanwalt für seine Winzer-Praktiken bestraft wurde».
Wegen Steuerbetrugs verurteilt
Die Affäre Giroud beschäftigt die Justiz seit Jahren. Im Oktober 2018 hatte das Bezirksgericht in Sitten Giroud wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit drei Jahren Bewährung verurteilt.
Die Richter kamen zum Schluss, dass der Winzer als einziger Verwaltungsrat des Unternehmens Giroud Vins SA für die Steuerperioden 2005 bis 2009 erhebliche Weinverkäufe nicht in der Buchhaltung aufgeführt oder aber fiktive Kosten abgerechnet hatte. Er appellierte an das Kantonsgericht.
Bereits 2014 war Giroud von der Waadtländer Justiz wegen Steuerbetrugs zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt worden.
Bei anderen Anschuldigungen wurde der Justiz Untätigkeit vorgeworfen. So wurde eine Anzeige des Walliser Kantonschemikers gegen Giroud wegen Unregelmässigkeiten in Sachen Weinverschnitt und -mischung so lange verschleppt, bis der Fall verjährt war. Der Grosse Rat kritisierte in diesem Fall die Passivität der kantonalen Behörden.
Streit mit RTS
Auch mit anderen Medien liegt der Walliser Weinhändler im Streit. Gegen das Westschweizer Fernsehen RTS hat Giroud ebenfalls eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung angestrengt. Er kritisiert die Berichterstattung von RTS über den Fall an und fordert «mindestens» 15 Millionen Franken Schadenersatz.
Er fordert auch die Löschung aller RTS-Archive im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Warenfälschung. Eine Anhörung zu diesem Thema ist für Ende Juni vor dem Gericht in Sitten angesetzt, wie Girouds Sprecher, Marc Comina, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Das Westschweizer Fernsehen hatte im Januar 2015 eine Sendung über Giroud und die mangelnde Kontrolle in der Schweizer Weinherstellung ausgestrahlt. Nach der Reportage folgten zwei weitere Beiträge in anderen Gefässen zu den neusten Entwicklungen rund um den Walliser Weinhändler.
Teilerfolg für Giroud
Im März 2018 wies das Bundesgericht eine Beschwerde von RTS im Zusammenhang mit dieser Sendung ab. Es kam zum Schluss, dass Giroud im umstrittenen Beitrag negativ dargestellt worden sei.
RTS zog den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Das Westschweizer Fernsehen ist der Ansicht, dass das Urteil des Bundesgerichts die Pressefreiheit einschränkt.
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