Nahrungsmittel EU-Kommission will Beschränkungen für Ostsee-Fischer beibehalten

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23.8.2022 - 16:14

Ein Fischer bringt am frühen Morgen seine Netze in der Ostsee bei Timmendorfer Strand aus. (Archivbild)
Ein Fischer bringt am frühen Morgen seine Netze in der Ostsee bei Timmendorfer Strand aus. (Archivbild)
Keystone

Der schlechte ökologische Zustand der Ostsee erfordert nach Ansicht der EU-Kommission ein Festhalten an weitreichenden Fangbeschränkungen für die Fischerei. Nur wenn alle gemeinsam handelten, werde man künftig wieder auf gesunde Fischbestände zählen können.

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Dies teilte der zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevicius am Dienstag zur Vorstellung eines Vorschlags für die Fangquoten für 2023 mit. Der schlechte ökologische Zustand der Ostsee bereite weiter Sorgen.

Konkret schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, die geltenden Fangverbote für Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee im kommenden Jahr aufrechtzuerhalten. Lediglich Dorsche und Heringe, die beim Fischen nach anderen Arten gefangen werden, sollen in gewissen Mengen verkauft werden dürfen. Für Dorsch schlägt die Kommission dazu eine Beifang-Obergrenze von insgesamt 489 Tonnen vor, für Hering von 788 Tonnen.

«Der Zustand von Dorsch in der westlichen Ostsee hat sich leider verschlechtert, und die Biomasse ist 2021 auf einen historischen Tiefstand gesunken», erklärte die Kommission. Auch die Bestandsgrösse von Hering liege dort weiterhin unterhalb biologisch sicherer Grenzen.

Eine deutliche Lockerung der Beschränkungen empfiehlt die Kommission lediglich für den Fang von Hering in der mittleren Ostsee und für den von Schollen. Im kommenden Jahr sollen demnach 11 313 Tonnen Schollen gefangen werden dürfen – 25 Prozent mehr als in diesem Jahr. Die zulässige Gesamtfangmenge für Hering in der mittleren Ostsee soll laut dem Kommissionsvorschlag um 14 Prozent auf 61 051 Tonnen steigen.

Mit dem Vorschlag der Brüsseler Behörde werden sich nun die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU befassen. Endgültig sollen die Fangquoten für 2023 bei einem Ministertreffen am 17. und 18. Oktober festgelegt werden.