OnlinehandelEU will mehr Infos von Shein zum Konsumentenschutz
tp
6.2.2025 - 13:12
Das Shoppingportal Shein soll aufzeigen, wie es Käuferinnen und Käufer schützt. (Archivbild)
Keystone
Die EU-Kommission verlangt vom asiatischen Shoppingportal Shein mehr Informationen zu illegalen Waren und den Empfehlungssystemen auf der Plattform. Die Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf Grundlage des EU-Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act).
Keystone-SDA, tp
06.02.2025, 13:12
SDA
Shein unter anderem mehr Informationen über die Massnahmen vorlegen, mit denen das Portal Verbraucher schützt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Kommission fordert auch Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer.
Brüssel setzt Frist für Antworten
Shein muss den Angaben zufolge die geforderten Informationen bis zum 27. Februar liefern. Auf Grundlage der Antworten werde die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Wenn ein Unternehmen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitstelle oder sich weigere, die Fragen zu beantworten, könne die Behörde Geldstrafen verhängen.
Shein ist ein Händler für Mode und Sportartikel, der in China gegründet wurde und seinen Sitz heute in Singapur hat. Er gilt als eines der grössten Modeunternehmen der Welt.
Digital Services Act: Strengere Regeln für Plattformen
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen grosse Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Halten sie sich nicht daran, drohen empfindliche Strafen – darunter Geldbussen in Höhe von sechs Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.
Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission eine separate Untersuchung gegen Shein eingeleitet, um zu prüfen, ob die Plattform etwa ausreichend gegen missbräuchliche Vertragsbedingungen und unlautere Geschäftspraktiken vorgeht. Die Untersuchung wird von den nationalen Verbraucherschutzbehörden unter der Aufsicht der Kommission durchgeführt.
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