Die Gegner der billionenschweren Anleihenkäufe der EZB haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg erklärten, die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen würden nicht gegen EU-Recht verstossen.
Ebenso würden sie nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstossen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Auf dieser Grundlage muss nun das deutsche Bundesverfassungsgericht den nationalen Rechtsstreit entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäussert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen würden. Die Karlsruher Richter sahen "gewichtige Gründe", dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstiessen.
Sie wandten sich daraufhin an den EuGH. Gegen die Käufe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.
Der Erwerb von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren ist seit März 2015 die wichtigste Waffe der Währungshüter im Kampf gegen eine schwache Konjunktur und eine aus ihrer Sicht lange zu niedrige Inflation. Doch inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Die Euro-Wächter haben deshalb in Aussicht gestellt, die inzwischen auf fast 2,6 Billionen Euro angeschwollenen Transaktionen zum Jahreswechsel einzustellen.
Rückkauf rechtmässig
Die Kläger kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm zum grössten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei. Aus ihrer Sicht finanziert die EZB dadurch zudem massiv die Staatsverschuldung.
Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass die Prüfung der vom Verfassungsgericht vorgelegten Fragen nichts ergeben habe, was die Rechtmässigkeit des Kaufprogramms beinträchtigen könnte. Um ihr Ziel der Preisstabilität und einer Inflationsrate von knapp zwei Prozent im Euroraum zu erreichen, müsse die EZB zwangsläufig Massnahmen ergreifen, die sich auf die Realwirtschaft auswirkten.
Dauerhaft niedrige oder gar sinkende Preise können Unternehmen und Verbraucher grundsätzlich dazu bringen, Investitionen aufzuschieben. Damit kann eine Abwärtsspirale aus sinkenden Preisen und schrumpfender Wirtschaft ausgelöst werden.
Keine einzelnen Staaten bevorzugt
Ausserdem würden keine einzelnen Staaten bevorzugt, argumentierten die Luxemburger Richter weiter. Das Kaufprogramm richte sich nicht nach deren Finanzierungsbedürfnissen. Die Käufe erfolgten vielmehr über einen festgelegten Schlüssel.
Der Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko sei nicht erlaubt, erklärten die Richter weiter, und es gebe strenge Ankaufobergrenzen. Unterm Strich habe das Programm nicht die gleiche Wirkung wie der Ankauf von Anleihen an den Primärmärkten und nehme den Staaten nicht den Anreiz, eine solide Haushaltspolitik zu verfolgen.
Die EZB nehme das Urteil zur Kenntnis, sagte ein Sprecher. Die Kläger zeigten sich hingegen schwer enttäuscht. "Das Urteil ist erschreckend", sagte der Europaabgeordnete der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), Bernd Lucke. Die europäischen Verträge würden damit ausgehöhlt.
Und: "Der Europäische Gerichtshof ist auf einige sehr präzise gestellte Fragen des Bundesverfassungsgerichts und einige Argumente der Kläger überhaupt nicht eingegangen."
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