Iran Genehmigung für Irans Atomanlagen beendet

SDA

27.5.2020 - 23:43

Die US-Regierung hat ein Ende der Ausnahmegenehmigungen für iranische Atomanlagen angekündigt. Im Bild der Reaktor von Arak. (Archivbild)
Die US-Regierung hat ein Ende der Ausnahmegenehmigungen für iranische Atomanlagen angekündigt. Im Bild der Reaktor von Arak. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA/IRAN ATOMIC ENERGY ORGANIZATION / HANDOUT

Die US-Regierung hat ein Ende der Ausnahmegenehmigungen für iranische Atomanlagen angekündigt. Betroffen seien der Reaktor Arak und der Forschungsreaktor in Teheran, teilte US-Aussenminister Mike Pompeo am Mittwoch mit.

Die Genehmigungen liefen nach einer letzten 60-tägigen Abwicklungsphase aus. Für die Atomanlage Buschehr werde die Ausnahmegenehmigung um 90 Tage verlängert, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Pompeo warnte, auch diese Genehmigung könne jederzeit geändert werden.

Die Ausnahmegenehmigungen ermöglichen es Russland und europäischen Staaten bislang trotz der US-Sanktionen gegen den Iran, bei bestimmten Projekten an iranischen Atomanlagen mit dem Iran zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, den zivilen Charakter der Aktivitäten dort sicherzustellen.

Pompeo kündigte ausserdem US-Sanktionen gegen zwei führende Mitarbeiter des iranischen Atomprogramms an. Der Minister teilte mit, eine Regierung wie die in Teheran, die damit drohe, Israel von der Landkarte zu tilgen, dürfe niemals eine Atomwaffe besitzen. Mitte Dezember war bereits die US-Ausnahmegenehmigung für die Atomanlage Fordo ausgelaufen.

Die USA waren 2018 einseitig aus dem Wiener Atomabkommen von 2015 ausgestiegen und hatten den Iran mit Sanktionen belegt. Nach einem Jahr gab auch der Iran schrittweise immer mehr Regeln der Vereinbarung auf. In dem Abkommen mit den fünf UN-Vetomächten und Deutschland hatte sich der Iran verpflichtet, sein Nuklearprogramm so zu gestalten, dass das Land keine Atombomben bauen kann. Die USA wollen die Führung in Teheran mit einer Politik des «maximalen Drucks» zwingen, das Atomabkommen neu zu verhandeln und härteren Auflagen zuzustimmen.

Zurück zur Startseite

SDA