Guy Parmelin Unternehmen sollen sich auf Strom-Mangellagen vorbereiten

su, sda

17.10.2021 - 12:37

Der Kühlturm des Atomkraftwerks Gösgen und Strommasten: 2025 könnte Strom knapp werden.
Der Kühlturm des Atomkraftwerks Gösgen und Strommasten: 2025 könnte Strom knapp werden.
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Falls Strom in der Schweiz knapp werden sollte, müssen Unternehmen vorbereitet sein, fordert Guy Parmelin. Im Notfall könnten sie zum Sparen gezwungen werden.

su, sda

Laut einem Bericht zur Versorgungssicherheit mit Strom könnte der Schweiz ab 2025 im schlimmsten Fall zu wenig Strom zur Verfügung stehen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin ruft Unternehmen auf, sich auf Mangellagen vorzubereiten.

«Eine Strommangellage ist neben der Pandemie die grösste Gefahr für die Versorgung der Schweiz», sagt Parmelin in einem Video. Dieses ist auf der Webseite der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (Ostral) aufgeschaltet. Über die Kampagne berichteten die «NZZ am Sonntag» und Schweizer Radio SRF.

Mit Strommangellage sei gemeint, dass während Wochen oder gar Monaten zu wenig Strom zur Verfügung stehe, führte Parmelin aus. «Das würde zum Beispiel bedeuten, dass Fabriken weniger produzieren könnten, Behörden und Dienstleistungsunternehmen wie Banken ihr Angebot verkleinern müssten oder vom Strom abhängige Transportmittel wie Bahnen oder Trams nur noch eingeschränkt fahren könnten.»

Guy Parmelin am 6. Oktober bei der Olma-Eröffnung in St. Gallen.
Guy Parmelin am 6. Oktober bei der Olma-Eröffnung in St. Gallen.
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Die Pandemie habe eindrücklich gezeigt, wie wichtig es sei, sich so gut wie möglich auf Krisen vorzubereiten, sagte Parmelin. Sollte der Strom im Land knapp werden, sei die Schweiz auf die Unterstützung aller Stromkunden angewiesen. Das treffe vor allem auf die Unternehmen als grosse Konsumenten zu.

Die Ostral in ihrer heutigen Form gibt es seit 2011, wie sie auf ihrer Webseite schreibt. Sie ist eine Kommission des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes. Der Bund kann in einer Strommangellage Vorgaben machen zur Senkung des Stromverbrauchs.