Versicherungen Hauseigentümer sollen bei schwerem Erdbeben Schäden mitfinanzieren

gg, sda

9.11.2022 - 11:58

Im Falle eines schweren Erdbebens (wie hier in Siders VS im Jahr 1946) sollen künftig alle Hauseigentümer einen finanziellen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssen. (Archivbild)
Im Falle eines schweren Erdbebens (wie hier in Siders VS im Jahr 1946) sollen künftig alle Hauseigentümer einen finanziellen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssen. (Archivbild)
Keystone

Beim Eintreten eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümer einen Beitrag zur Schadendeckung leisten. Im Nachgang eines Parlamentsentscheids von vergangenem Jahr hat der Bundesrat am Mittwoch eine Vorlage für eine Verfassungsänderung in Auftrag gegeben.

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Dabei soll laut dem Bundesrat der Eckwert gelten, dass alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Schadensdeckung leisten sollen. Damit könnten gegenwärtig Gebäudeschäden bis zu rund zwanzig Milliarden Franken abgedeckt werden.

Die Eventualverpflichtung soll für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis 25 Millionen Franken gelten, so der Bundesrat. Ausgenommen werden sollen Bundesbauten.

Diese Vorschläge hatte eine Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden erarbeitet. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert.