SchadenersatzEuropäischer Gerichtshof erleichtert Klagen für Diesel-Käufer
DPA, toko
21.3.2023 - 10:52
Wer ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik hat, kann künftig leichter Schadenersatz verlangen als bisher. Für die Autobauer ein empfindlicher Schlag. Droht eine neue Klagewelle?
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21.03.2023, 10:52
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in einem Mercedes-Fall.
Das könnte grosse Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Europa haben — auch in der Schweiz. So hatten etwa Kläger*innen vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden.
Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln – was sich leichter nachweisen lässt.
Noch nicht alle Fragen geklärt
Hintergrund des Verfahrens war eine Schadenersatz-Klage aus Deutschland gegen Mercedes-Benz wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Strassenverkehr sind. Der EuGH erachtet diese Thermofenster nur in ganz engen Grenzen als zulässig.
Thermofenster wurden auch von anderen Herstellern standardmässig eingesetzt. Da sich das EuGH-Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten in Deutschland unter die Lupe genommen werden.