Asbest-Prozess Obergericht in Italien annulliert Urteil gegen Schmidheiny

sda/toko

22.3.2025 - 15:57

Die Verurteilung des Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny in einem Asbest-Prozess wurde in Italien erneut aufgehoben. 
Die Verurteilung des Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny in einem Asbest-Prozess wurde in Italien erneut aufgehoben. 
Keystone (Archivbild)

Das Urteil gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny ist erneut aufgehoben worden. Ein drittes Verfahren im Asbest-Prozess dürfte kaum möglich sein, weil der Fall am 25. April definitiv verjährt.

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  • Im Asbest-Prozess um den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny hat das oberste italienische Gericht eine Verurteilung erneut aufgehoben.
  • Er war im Verfahren um die Fabrik in Cavagnolo wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
  • Der Schweizer Milliardär wurde wegen des Todes eines Mitarbeiters in der seit Jahren geschlossenen Fabrik des italienischen Eternit-Konzerns in Cavagnolo angeklagt.
  • Ein Turiner Gericht hatte Schmidheiny in diesem Verfahren ursprünglich zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt.
  • Ein drittes Verfahren dürfte kaum möglich sein, weil der Fall am 25. April definitiv verjährt.

Das oberste italienische Gericht hat eine Verurteilung gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny in einem Asbest-Prozess erneut aufgehoben. Er war im Verfahren um die Fabrik in Cavagnolo wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Der Schweizer Milliardär war wegen des Todes eines Mitarbeiters der seit Jahren geschlossenen Fabrik des italienischen Eternit-Konzerns in Cavagnolo (Piemont) angeklagt worden. Das Kassationsgericht hob die Verurteilung mit Urteil vom gestrigen Freitag bereits zum zweiten Mal wieder auf, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag berichtet.

Ein drittes Verfahren dürfte kaum möglich sein, weil der Fall am 25. April definitiv verjährt.

Ein Turiner Gericht hatte Schmidheiny in diesem Verfahren ursprünglich zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach der Kassation dieses Schuldspruchs hatte das Turiner Appellationsgericht das Strafmass im Dezember 2024 noch auf eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten reduziert.