Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat Julius Bär auch vor dem Bundesgericht den Kürzeren gezogen. Die Bank wurde nun endgültig zu einer Zahlung von rund 150 Millionen Franken verurteilt. Der Betrag ist durch eine Rückstellung gedeckt.
Konkret habe das höchste Schweizer Gericht eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt, teilte das Unternehmen am Freitag mit.
Die BvS versucht seit Jahren, Gelder ausfindig zu machen und wiederzubeschaffen, die während der Wende von Mitgliedern der DDR-Einheitspartei SED beiseitegeschafft wurden. In ihrer Klage machte die BvS geltend, dass Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen habe.
Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS übernommen. Bär werde nun den Betrag von der UBS zurückfordern, erklärte die Bank am Freitag.
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