Bau Michael Hilti wird Ehrenpräsident bei Hilti

SDA

13.4.2018 - 10:21

Michael Hilti muss zwar dieses Jahr wegen der Amtszeitbeschränkung aus dem Hitli-Verwaltungsrat austreten, wird nun aber künftig als Ehrenpräsident die enge Verbindung der Inhaberfamilie zum Unternehmen sichern. (Archiv)
Michael Hilti muss zwar dieses Jahr wegen der Amtszeitbeschränkung aus dem Hitli-Verwaltungsrat austreten, wird nun aber künftig als Ehrenpräsident die enge Verbindung der Inhaberfamilie zum Unternehmen sichern. (Archiv)
Source: Keystone/GIAN EHRENZELLER

Michael Hilti wird Ehrenpräsident des Verwaltungsrats des Liechtensteiner Baugeräteherstellers Hilti.

Nachdem aufgrund der internen Amtszeitbeschränkung 2018 das offizielle Verwaltungsratsmandat des letzten Mitglieds der Gründerfamilie geendet hat, wählte ihn die Generalversammlung zum Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit.

Hilti, Sohn des Firmengründers, ist seit 1990 Mitglied des Verwaltungsrats, den er von 1994 bis 2006 präsidierte. Er war 1974 als stellvertretender Marketing-Chef ins Familienunternehmen eingetreten und rückte ein Jahr später in die Konzernleitung auf. Von 1990 bis 1993 führte er Hilti als Konzernchef.

Seine Wahl zum Ehrenpräsidenten sei nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung seiner enormen Verdienste für das Unternehmen, sondern sichere zugleich weiterhin die enge Verbindung der Inhaberfamilie zum Unternehmen, sagte Verwaltungsratspräsident Heinrich Fischer in einer Mitteilung vom Freitag.

Hilti war das letzte Familienmitglied, das im Verwaltungsrat sass. Als Ehrenpräsident hat Hilti keine Rechte und Pflichten mehr im Verwaltungsrat, wie ein Unternehmenssprecher auf Anfrage erklärte. Er habe damit auch kein Stimmrecht mehr, dürfe aber weiterhin an den Verwaltungsratssitzungen teilnehmen.

Die Familie selbst hat bei Hilti schon seit Jahren keine Verfügungsmacht mehr, bleibt aber Begünstigte. Die Erben des Firmenmitgründers Martin Hilti hatten 1980 einen Erbverzicht geleistet und alle ihre Aktien in den Martin Hilti Familientrust eingebracht.

So sollten allfällige Unstimmigkeiten innerhalb der Familie keinen Einfluss auf das Unternehmen haben. Was für Folgen es haben kann, wenn die Interessen von Familienaktionären und Unternehmen auseinandergehen, zeigt der Fall Sika. Beim Bauchemiehersteller tobt zwei Jahren ein heftiger Streit zwischen Familienaktionären und der Konzernleitung, der wahrscheinlich erst vor Bundesgericht enden wird.

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