Schlusswort nach acht Verhandlungstagen: Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz betont, dass er unschuldig sei. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt ihn und seine Partner des Betrugs. Das Urteil wird im April gefällt.
Keystone-SDA, olgr, sda
09.03.2022, 13:45
22.03.2022, 17:00
Red./Agenturen
Das Wichtigste in Kürze
Der Prozess gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Mitangeklagte ging heute Dienstag nach acht Verhandlungstagen zu Ende.
Vincenz räumte Fehler während seiner Zeit an der Raiffeisen-Spitze ein, forderte aber einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung und Betrug vor.
Das Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef und die sechs Mitbeschuldigten wird am 13. April im Theatersaal im Zürcher Volkshaus eröffnet.
Der grösste Wirtschaftsprozess der Schweiz seit 20 Jahren wirft einmal mehr kein gutes Licht auf den Finanzplatz Schweiz, der immer wieder von Skandalen, Affären und Streitigkeiten mit Steuerbehörden auf der ganzen Welt erschüttert wird. Verliert der Finanzplatz seine Glaubwürdigkeit und damit auch an Bedeutung?
Vincenz räumt Fehler ein, fordert aber einen Freispruch
Nach acht Verhandlungstagen ist der Zürcher Raiffeisen-Prozess am Dienstag zu Ende gegangen. Der ehemalige Bankchef Pierin Vincenz betonte in seinem Schlusswort, dass er «nichts Unrechtmässiges getan» habe.
Er sei sich bewusst, dass er in den zwanzig Jahren bei Raiffeisen auch Fehler gemacht habe, sagte Vincenz. «Manchmal habe ich auch übertrieben.» Aber er könne versichern, dass er nie etwas mit der Absicht gemacht habe, um Raiffeisen und Aduno zu schädigen. Er fordere deshalb einen Freispruch.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug vor. Dem Ex-Raiffeisenchef wird zudem angelastet, private Auslagen auf Geschäftsspesen genommen zu haben. In der Anklageschrift sind unter anderem Besuche in Cabarets und Stripclubs für insgesamt 200'000 Franken und private Reisen für 250'000 Franken aufgeführt.
Das Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef und die sechs Mitbeschuldigten wird am 13. April im Theatersaal im Zürcher Volkshaus eröffnet.
22. März 9.10 Uhr
Achter Verhandlungstag: Die Verteidigung hat das Wort
Das Bezirksgericht Zürich verhandelt am Dienstag den achten Tag gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vinzenz. Das Gericht tagt wegen des grossen Interesses im Theatersaal des Volkshauses. An der Reihe sind die Verteidiger des ehemaligen Starbankers und seiner Mitangeklagten mit einer Duplik auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft vom 9. März. Diese hatte an den Anklagepunkten unverändert festgehalten und den Verteidigern vorgeworfen, diese würden nur Stimmungsmache und Schattenboxen betreiben. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug vor. Fünf Mitbeschuldigte sollen ihnen gemäss Anklage verschiedentlich geholfen haben.
9. März 13.40 Uhr
Staatsanwälte halten unverändert an Anklage fest
Die Staatsanwaltschaft sieht ihre Anklage im Raiffeisenprozess durch die sieben Plädoyers der Verteidigerteams nicht in Zweifel gezogen: Diese hätten nur Stimmungsmache gemacht und Schattenboxen betrieben, um Verwirrung zu stiften.
Die Verteidiger hätten nichts vorgebracht, das ernsthafte Zweifel an der Anklage wecken könnte, sagte einer der Staatsanwälte vor dem Bezirksgericht Zürich am Mittwochnachmittag. Die Verteidiger hätten einfach nur wiedergegeben, was die Beschuldigten im Rahmen der Untersuchung schon vorgebracht hätten.
Dass verschiedentlich kritisiert wurde, dass die Staatsanwaltschaft im Laufe der Untersuchung von ihrer Anfangshypothese abgerückt und die Anklage angepasst habe, sei reine Stimmungsmache, hielt der Staatsanwalt weiter fest. Das sei aber der normale Lauf; es werde auf die neu auftauchenden Untersuchungsergebnisse reagiert.
Die Verteidiger hätten sich in ihren Plädoyers zudem der Strategie des Schattenboxens bedient, indem sie auf längst aufgegebenen Positionen der Staatsanwaltschaft herumgeritten seien. So hätten sie von der Anklage ablenken und Verwirrung stiften wollen.
9.25 Uhr
Verteidiger sieht durch GCL-Deal keinen Schaden für Raiffeisenbank
Im Fall der umstrittenen GCL-Transaktion seien der Raiffeisenbank und der Aduno kein Schaden entstanden – sie hätten vielmehr ein hervorragendes Geschäft gemacht: Der Verteidiger des beschuldigten GCL-Mitbesitzers hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht zurückgewiesen.
Dass die Staatsanwaltschaft nun von seinem Mandanten rund 16 Millionen Franken zurückverlangt, stufte dessen Verteidiger am siebten Verhandlungstag im Prozess rund um Ex-Bankchef Pierin Vincenz als unverständlich ein. Die Deals seien so ausgestaltet gewesen, dass die Konsumkreditfirma GCL benachteiligt gewesen sei. Die Verträge seien zugunsten der Raiffeisenbank und der Aduno ausgestaltet gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem GCL-Mitbesitzer vor, sich nach dem Rückzug eines Investors an Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker gewandt zu haben.
Sie sollen vereinbart haben, dass die von Vincenz und Stocker gelenkten Unternehmen GCL übernehmen sollen – im Gegenzug sollen die beiden verdeckt Aktien erhalten haben. Damit habe sich der 64-Jährige unter anderem der Beihilfe zu Betrug schuldig gemacht.
Mit der Transaktion habe sich Aduno «praktisch risikolos in ein neues Geschäftsfeld in der Westschweiz einkaufen» können, sagte demgegenüber der Verteidiger des GCL-Mitbesitzers. Die Raiffeisenbank und Aduno hätten Millionengewinne erzielt. Der Verteidiger forderte deshalb einen vollumfänglichen Freispruch.
9. März, 7.32 Uhr
Staatsanwälte nehmen zum zweiten Mal Stellung
Am siebten Verhandlungstag im Fall rund um Pierin Vincenz werden am Mittwoch die Staatsanwälte ein zweites Mal ans Rednerpult treten: Sie werden kurz auf die happige Kritik der Verteidigerteams reagieren.
Das Zürcher Bezirksgericht hat den Staatsanwälten für ihre Replik eine Redezeit von maximal anderthalb Stunden vorgegeben. In dieser Zeit werden sie gegen Mittag Stellung zu den Plädoyers der Verteidiger der insgesamt sieben Beschuldigten beziehen.
Am Vormittag steht zunächst noch die etwa drei Stunden dauernde Verteidigung des letzten Beschuldigten an. Der Verteidiger wird in seinem Plädoyer, wie alle seine Kollegen in den Verhandlungstagen zuvor, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückweisen.
8. März 16.35 Uhr
Verteidiger bezeichnen Anklage als «Quatsch»
Bei der schrittweisen Investnet-Übernahme durch die Raiffeisenbank sei alles mit rechten Dingen zugegangen: Die Verteidiger der beiden Gründer der Beteiligungsfirma haben Betrugs- und Bestechungs-Vorwürfe zurückgewiesen.
An der Anklageschrift liessen die Verteidiger, die am sechsten Verhandlungstag des Raiffeisen-Prozesses an der Reihe waren, kein gutes Haar. Von einer tendenziösen Strafverfolgung sprach der Verteidiger des jüngeren Investnet-Gründers vor dem Bezirksgericht Zürich. «Die Staatsanwaltschaft will einfach ihre absurde Anklagethese durchboxen.»
Der Verteidiger des älteren Firmengründers bezeichnete eine Passage der Anklageschrift als Quatsch. Einen anderen Abschnitt stufte er als «fast schon spassig» ein. Es würden bloss unbewiesene Hypothesen vorgebracht, die Anklage sei zusammengeschustert, kritisierte er.
10.20 Uhr
Weiterer Verteidiger weist Vorwürfe zurück
Im Fall der umstrittenen Investnet-Transaktionen sei der Raiffeisenbank gar kein Schaden entstanden, argumentiert der Verteidiger eines der beiden Investnet-Gründers und fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. An den Vorwürfen gegen seinen Mandanten sei nichts dran, wie der Verteidiger am Dienstagvormittag vor dem Zürcher Bezirksgericht in seinem Plädoyer ausführte: Das Interesse für eine schrittweise Investnet-Übername, eines erfolgreichen Unternehmens, sei von der Raiffeisenbank aus wirtschaftlichen Überlegungen ausgegangen.
Sein Mandant habe Raiffeisen über Stockers bekannte Beteiligung vor der schrittweisen Übernahme informiert, da er einen Interessenkonflikt befürchtete. Dass allenfalls Vincenz auch beteiligt gewesen sei, habe er gar nicht wissen können. So sei es Stocker vertraglich untersagt gewesen, seine Rechte Dritten zu überlassen.
Auch dass die Investnet-Gründer Vincenz und Stocker bestochen haben sollen, wies der Verteidiger zurück. Die Verhandlungen seien von Teams geführt und die Verträge von diesen geprüft worden. Vincenz habe nicht alleine entscheiden können – eine Bestechung hätte also gar nichts gebracht, sagte der Verteidiger sinngemäss.
Weil sein Mandant seit zwei Jahren an einer irreversiblen neurologischen Krankheit leidet, verlangte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen. Sollte es fortgeführt werden, forderte er mangels Beweisen einen Freispruch für den heute 68-Jährigen sowie eine angemessene Genugtuung.
8. März, 7.35 Uhr
Weitere Verteidiger-Plädoyers im Vincenz-Prozess
Am Zürcher Bezirksgericht wird am Dienstag nach einer rund einmonatigen Pause der Prozess rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz fortgesetzt: Am sechsten Verhandlungstag sind die Plädoyers der Verteidiger zweier Mitbeschuldigter vorgesehen.
Der Prozess vor der ersten Instanz neigt sich damit langsam dem Ende entgegen. Die Befragungen von Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker sowie den fünf Mitbeschuldigten fanden bereits im Januar statt. Es folgten die Vorträge der Staatsanwaltschaft und verschiedener Verteidiger.
Morgen Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft auf die Aussagen der Verteidiger reagieren. In zwei Wochen werden die Verteidiger an zwei Tagen nochmals replizieren können. Damit die angesetzten Verhandlungstage auch sicher ausreichen, hat der vorsitzende Richter allen Beteiligten eine maximale Redezeit vorgegeben.
10.32 Uhr
Mitbeschuldigter bezeichnet Vorwurf als Unsinn
Auch der letzte Mitbeschuldigte in der Causa Vincenz zeigt sich vor dem Zürcher Bezirksgericht überzeugt davon, unschuldig zu sein: «Ich wüsste nicht, wie ich mich hätte korrekter verhalten können», sagte der 51-Jährige am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dem Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker dabei geholfen zu haben, sich geheim bei der Beteiligungsfirma Investnet zu beteiligen. Als diese schrittweise von der Raiffeisen übernommen wurde, hätten sie sich privat bereichert. Dass Stocker eine Gewinnbeteiligung von 25 Prozent versprochen wurde, sei keine stille Beteiligung gewesen, führte der Mitbeschuldigte aus. Stocker habe operativ einsteigen wollen, als Start-up hätten sie aber keinen Fixlohn zahlen können, deshalb sei die Gewinnbeteiligung versprochen worden.
Dass es später zu einer Aktienbeteiligung durch Stocker kam, begründete der Mitbeschuldigte «als Wechsel des Entschädigungsmodells». Die operative Tätigkeit habe sich dann aber zerschlagen - Stocker habe sich zu seinem Ärger mit einem Konkurrenten ins Bett gelegt, sagte der 51-Jährige. Warum er dann über zwölf Millionen Franken an Stocker ausbezahlt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. «Ich habe das Geld nicht gern überwiesen, aber wir hatten einen gültigen Vertrag.»
8.45 Uhr
«Die Anklage geht nicht auf»
Andreas Blattmann verteidigt den Angeklagten Beat Stocker und wird heute sein Plädoyer fortsetzen. Er fordert Freispruch, Erstattung der Anwaltskosten und eine Entschädigung. «Die Anklage geht nicht auf. Selbst wenn die interpretierten Fakten so stimmen würden, wären die zwingenden Voraussetzungen für die strafrechtliche These der Anklage gegen mich nicht gegeben», sagte Blattmann vor dem heutigen Prozesstag dem «Blick».
9. Februar, 7.35 Uhr
Prozess wird für einen Tag fortgesetzt
Am Mittwoch findet im Zürcher Volkshaus der fünfte Verhandlungstag im Fall um Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz statt. Geplant ist unter anderem eine Befragung, die in der ersten Prozesswoche im Januar nicht stattfinden konnte, weil der Beschuldigte Corona hatte.
Nach der Befragung des Mannes wird der Verteidiger von Beat Stocker, dem die Anklage wie Vincenz unter anderem Betrug vorwirft, sein mehrstündiges Plädoyer fortsetzen. Dieses hatte er am Ende der ersten Woche unterbrechen müssen.
Der Prozesstag vom Mittwoch, der nach einer Tour durch verschiedene Säle wieder im grossen Theatersaal des Volkshauses stattfindet, stellt eine Art Intermezzo in der über drei Monate verstückelten Verhandlung dar. Das Bezirksgericht Zürich wird danach erst im März mit der Causa Vincenz fortfahren.
9.15 Uhr
Vincenz sei bei Verhandlungen nicht involviert gewesen
Der Verteidiger sprach auch über die Rolle von Vincenz bei umstrittenen Transaktionen. Die Meinung von Vincenz sei in den Entscheidgremien der Raiffeisenbank und der Kreditkartenfirma Aduno natürlich wichtig und von Bedeutung gewesen, hielt der Verteidiger fest. Es sei aber verfehlt anzunehmen, dass er als CEO und Verwaltungsratspräsident «alles nach seinem Gutdünken hätte herbeiführen können».
Dies wirft die Staatsanwaltschaft Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker vor. Dank Schattenbeteiligungen an anderen Firmen, die sie dann gezielt durch die von ihnen beherrschten Unternehmen aufkaufen liessen, sollen sie unrechtmässige Gewinne eingestrichen haben.
Bei den Verhandlungen sei Vincenz nicht involviert gewesen, hielt demgegenüber der Verteidiger fest. Alle Entscheidungen seien in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat im Konsens und nach Abstimmung getroffen worden. «Das sind keine Abnickergremien, die Vincenz einfach gefolgt wären.»
28. Januar, 8.55 Uhr
Verteidiger: «Erfolg schafft bekanntlich Neider»
Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien unberechtigt, hielt der Verteidiger von Pierin Vincenz am Freitag vor dem Zürcher Bezirksgericht fest. Er fordert einen vollumfänglichen Freispruch für den ehemaligen Raiffeisen-CEO.
Der Verteidiger wies zu Beginn seines Plädoyers auf die beruflichen Erfolge von Vincenz hin: Ohne diesen wäre die ehemalige Bauernbank nicht zur drittgrössten Bankengruppe des Landes geworden. Und auch die Kreditkartenfirma Aduno habe Vincenz erfolgreich gelenkt.
«Erfolg schafft bekanntlich Neider», sagte der Verteidiger. Dies dürfte auch die Triebfeder für denjenigen gewesen sein, der mit seiner Verletzung des Bankkundengeheimnisses die Untersuchung in Gang gesetzt hatte.
Diese Untersuchung habe die Staatsanwaltschaft «ganz offensichtlich nicht unbeeinflusst durch die Medienberichterstattung eröffnet», sagte der Verteidiger. Die Untersuchung sei «mit selten gesehenem Verfolgungseifer» fortgeführt worden.
8.10 Uhr
Tag 4 im Prozess
Nachdem die Anklage ausführlich zu Wort kam, hat am Freitag die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten das Wort. Am Vormittag wird der Verteidiger von Pierin Vincenz sprechen – und zwar ausgiebig. Er hat angekündigt, rund viereinhalb Stunden lang plädieren zu wollen. Am Nachmittag dürfte dann Beat Stockers Verteidigung an der Reihe sein.
Das Bezirksgericht Zürich wird auch am Freitag im Volkshaus tagen. Die ersten beiden Tage hatte es, als anfänglich rund 60 angemeldete Medienvertreter*innen anwesend waren, im grossen Theatersaal getagt. Da dieser wegen einer Ballettaufführung nicht mehr zur Verfügung steht, findet der Prozess heute in einem kleineren Saal statt, in dem 25 Personen Platz haben.
18.43 Uhr
Verteidiger hält Plädoyer noch am Abend
Der Verteidiger eines Mitbeschuldigten, der sein Plädoyer noch am Donnerstagabend halten konnte, wies die Anschuldigungen zurück. Aus Sicht seines Mandanten, der Unternehmen kaufe, weiterentwickle und wieder verkaufe, sei Stocker in keinem Interessenkonflikt gestanden. Beteiligungen seien nicht verschleiert worden – es seien Vereinfachungen vorgenommen worden.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer auch von Bestechung gesprochen. Dass sein Mandant dem damaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz zwei Millionen Franken versprochen habe, wenn dessen Bank das Thuner Fussballstadion kaufe, sei ein zulässiges Versprechen, hielt dem der Verteidiger entgegen. Eine solche Provision sei bei Maklergeschäften üblich.
Das Bezirksgericht Zürich setzt die Verhandlung am Freitag mit den Plädoyers der weiteren Verteidigerteams fort. Vorgesehen ist, dass als erstes der Verteidiger von Pierin Vincenz ans Mikrofon tritt.
12.21 Uhr
«Vincenz nutzte sein Vertrauen und seine Macht aus»
Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollege Beat Stocker hätten sich enorm bereichert und einen beträchtlichen Schaden angerichtet, sagte der plädierende Staatsanwalt am Donnerstag im Zürcher Volkshaus. Freiheitsstrafen von je sechs Jahren wäre deshalb angemessen.
Vincenz habe als Raiffeisenchef über die stärkere Stellung als Stocker verfügt, hielt der Staatsanwalt fest. Er habe andere Personen, die ihm vertrauten, überzeugen und so zu Transaktionen bewegen können. «Vincenz nutzte sein Vertrauen und seine Macht aus – dieser Missbrauch wiegt schwer.»
Stocker habe zwar nicht über Vincenz' Macht verfügt, doch sei er das Gehirn gewesen. «Er hat das Doppelspiel zulasten der Privatkläger perfektioniert.» Der Staatsanwalt sprach von einer «erheblichen kriminellen Energie».
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwochnachmittag und am Donnerstagvormittag in einem rund siebenstündigen Plädoyer ihre Anklage begründet. Sie wirft Vincenz und Stocker unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor.
Staatsanwalt: «Wir hoffen, dass wir das Gericht überzeugt haben»
Das Zürcher Bezirksgericht ist im Volkshaus in den dritten Prozesstag rund um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz gestartet. «Wir hoffen, dass wir das Gericht überzeugt haben und dass es in unserem Sinne entscheiden wird», sagte Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel.
28.01.2022
08.26 Uhr
Dritter Tag im Raiffeisenprozess: Plädoyers gehen weiter
Das Zürcher Bezirksgericht ist im Volkshaus in den dritten Prozess-Tag rund um Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz gestartet: Die Staatsanwälte setzen ihr mehrstündiges Plädoyer fort.
Im weiteren Verlauf des Donnerstags sind auch die Plädoyers der Privatkläger – der Raiffeisengruppe und der früheren Aduno – vorgesehen. Zudem wird die Verteidigung eines Nebenbeschuldigten auftreten. Am Freitag dürfte der Verteidiger von Pierin Vincenz ans Rednerpult treten.
Das Bezirksgericht hatte an den ersten beiden Verhandlungstagen im grossen Theatersaal des Volkshauses getagt. Anfänglich hatten rund 60 angemeldete Medienschaffende den Prozess verfolgt. Der Theatersaal steht in dieser Woche aber nicht mehr zur Verfügung. Die Verhandlung findet nun in kleineren Volkshaus-Sälen statt.
18.42 Uhr
Morgen geht es weiter
Das Bezirksgericht Zürich wird die Verhandlung am Donnerstag fortsetzen. Die Staatsanwälte werden ihr Plädoyer fortsetzen. Anschliessend werden die Vertreter der Privatkläger sowie die Verteidigerteams plädieren. Dies wird mehrere Tage dauern.
18.38 Uhr
Staatsanwalt wirft Angeklagten «Doppelspiel» vor
Ein weiterer Staatsanwalt warf Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker in Zusammenhang mit fünf Firmentransaktionen zudem ein «Doppelspiel» mit Schattenbeteiligungen und einer sorgfältig aufgebauten Verheimlichungsstrategie vor.
So sollen sie unter anderem gezielt darauf hingewirkt haben, dass die von ihnen gelenkte Kreditkartenfirma Aduno den Terminalservice-Provider Commtrain übernimmt. An letzterem hatten sich die beiden laut Staatsanwalt im Geheimen beteiligt, um bei dessen Übernahme einen unrechtmässigen Gewinn einzustreichen.
15.55 Uhr
Anklage spricht von «Tour de Suisse durchs Milieu»
Das Spesenkonto des ehemaligen Raiffeisenchefs Pierin Vincenz zeigt gemäss Staatsanwaltschaft eine eigentliche «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu» auf. Für sie ist deshalb klar, dass die Besuche in verschiedenen Etablissements nicht geschäftlich, sondern privat begründet waren.
Vincenz hatte in seiner Befragung am Dienstagabend geltend gemacht, dass die auf seiner Spesenabrechnung als «Nachtessen» deklarierten Besuche in Cabarets und Stripclubs der Beziehungspflege mit Geschäftsleuten gedient hätten.
Angesichts der Regelmässigkeit, mit der der 65-Jährige über Jahre hinweg in allen Regionen der Schweiz solche Etablissements aufgesucht hatte, geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass Vincenz diese aus einer persönlichen Neigung heraus aufgesucht habe. Es sei um «seine Bedürfnisse, sein gutes Gefühl, seine Entspannung» gegangen, sagte der Staatsanwalt heute im Prozess.
Auch die Versuche, mehreren reinen Familienreisen einen geschäftlichen Anstrich zu verleihen, seien geradezu skurril, hielt der Staatsanwalt fest. Er verwies darauf, dass in Vincenz' Agenda bei einem London-Trip «Ferien, keine Termine abmachen» verzeichnet war.
Dies als «Geschäftsreise» zu bezeichnen und der Raiffeisenbank in Rechnung zu stellen, sei dreist und unzulässig. Der ehemalige Bankenchef habe sich «über Jahre hinweg von der Raiffeisenbank diversen Aufwand vergüten lassen, der nicht geschäftlich bedingt war», sagte der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwochnachmittag mit ihrem mehrstündigen Plädoyer begonnen. In einem ersten Teil befasst sie sich mit den Spesen. In ihrer Anklage wirft sie dem Ex-Bankenchef vor, dass er über Geschäftsspesen Besuche in Stripclubs (200'000 Franken), private Reisen (250'000 Franken) und Anwaltskosten für private Beratungen (140'000 Franken) abgerechnet habe.
11.50 Uhr
Mit-Angeklagte «perplex» wegen Vorwürfen
Wie die beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker haben auch die anwesenden Mitbeschuldigten vor dem Bezirksgericht Zürich ihre Unschuld beteuert.
Die Anklageschrift lasse ihn noch immer «perplex» zurück, meinte heute einer der drei befragten Männer. Dass Vincenz gemäss Anklage eine Provision von zwei Millionen Franken hätte erhalten sollen, wenn er die Raiffeisengruppe zum Kauf eines Fussballstadions bewegen könnte, stellte einer der Mitbeschuldigten zum Beispiel als nichts Aussergewöhnliches hin.
Wenn in der Immobilienbranche ein Verkauf zustande komme, werde häufig auch eine Kommission fällig, hielt der Beschuldigte fest. Eine solche Provision werde nicht aktiv im Sinne einer Bestechung angeboten, und letztlich sei es auch egal, an wen diese am Ende gehe. Im Fall des Stadions war es zu keinem Abschluss gekommen – es war damit am Ende auch keine Provision geflossen.
Laut Anklageschrift kamen Vincenz und Stocker – unter anderem wegen eines Gutachtens zu den Ertragsperspektiven des Stadions – zum Schluss, «dass es nicht möglich sein würde, die Entscheidgremien der Raiffeisengruppe von dieser Transaktion zu überzeugen». Zwei weitere Mitbeschuldigte wiesen im Rahmen der Befragung die ihnen vorgeworfenen Punkte ebenfalls zurück. Sie würden sich unschuldig fühlen, sagten sie auf entsprechende Fragen des Richters.
Ein vierter Mitbeschuldigter, der den ersten Verhandlungstagen coronabedingt fernbleibt, wird am 9. Februar befragt. Der fünfte ist wegen einer neurologischen Erkrankung vom Besuch der Verhandlung dispensiert. Der Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich geht nun mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Privatklägern und Verteidigungen weiter. Dies wird mehrere Tage in Anspruch nehmen.
9.45 Uhr
Stocker weist Vorwürfe zurück
Im Prozess rund um Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz hat am zweiten Verhandlungstag auch der zweite Hauptbeschuldigte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe sich durch verdeckte Investitionen nicht unrechtmässig bereichert, sagte Beat Stocker. Als er privat in Firmen investiert habe, sei es um ein rein unternehmerisches Engagement gegangen, sagte Stocker. Er sei nicht mit der Absicht eingestiegen, dass diese dann von seinen eigenen Unternehmen aufgekauft würden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dies vor: So soll Stocker mit Vincenz unter anderem gezielt darauf hingewirkt haben, dass die von ihnen gelenkte Kreditkartenfirma Aduno den Terminalservice-Provider Commtrain übernimmt. An letzterem hatten sich Vincenz und Stocker laut Anklage im Geheimen beteiligt und bei dessen Übernahme einen Gewinn eingestrichen.
Vor dem Bezirksgericht räumte Stocker ein, seine Beteiligung im Aduno-Verwaltungsrat nicht offengelegt zu haben. Heute sei er, nachdem dies in der langen Untersuchung thematisiert worden sei, gewissermassen geläutert: «Ich hätte weniger Ärger, hätte ich darüber informiert.» Doch habe er damals dieses Thema der Eigeninteressen gar nicht auf dem Schirm gehabt. Und auch beim Offenlegen seiner privaten Beteiligung wäre es unverändert zur Firmenübernahme gekommen, meinte Stocker. An der geschäftlichen Strategie oder den Preisparametern hätte sich dadurch nichts geändert.
Auch den Vorwurf, private Auslagen über Geschäftsspesen abgewickelt zu haben, wies Stocker zurück. Bei Besuchen in Cabarets und Stripclubs sei es um Beziehungspflege gegangen, sagte er unter anderem, wie dies auch Vincenz am Tag zuvor getan hatte.
26.1., 8.21 Uhr
Zweiter Prozess-Tag: Die Befragungen gehen weiter
Das Zürcher Bezirksgericht ist am Mittwoch in den zweiten Verhandlungstag im Raiffeisen-Fall gestartet: Nachdem Ex-Bankchef Pierin Vincenz am Dienstagabend befragt wurde, nehmen nun die weiteren anwesenden Beschuldigten zu den Vorwürfen Stellung, darunter der ehemalige Berater von Vincenz Beat Stocker.
25.1.,18.09 Uhr
Fehler bei Übernahmen eingeräumt
Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz ebenfalls vor, dass er die Übernahme von Firmen vorangetrieben haben soll, an denen er sich versteckt privat beteiligt hatte. In Fall Commtrain räumte er ein, dass er seine Beteiligung nicht offengelegt habe.
Das sei vor 15 Jahren gewesen, er sei unerfahren gewesen, begründete der 65-Jährige. Es habe sich um eine private Investition gehandelt. Aus Diskretionsgründen habe er nicht gewollt, dass bekannt werde, dass er im KMU-Bereich investiere.
Bei anderen Deals machte er geltend, dass er zum Zeitpunkt der Übernahmen keine Beteiligung mehr gehalten habe oder dass es sich bei den festgestellten Überweisungen nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um erhaltene Privatkredite gehandelt habe. «Ich habe nicht das Gefühl, dass ich etwas Kriminelles unternommen habe.» Er fühle sich unschuldig, meinte er auf eine entsprechende Frage des Richters.
18.05 Uhr
Vincenz weist Vorwürfe zurück
Pierin Vincenz hat vor dem Bezirksgericht Zürich die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen: Die Spesen, die er geltend gemacht habe, seien geschäftlich begründet gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über Geschäftsspesen Besuche in Stripclubs (200'000 Franken), private Reisen (250'000 Franken) und Anwaltskosten für private Beratungen (140'000 Franken) abgerechnet zu haben.
Einzig bezüglich Anwaltskosten und einzelner kleiner Posten räumte Vincenz Fehler ein. So seien gewisse Rechnungen von seinem Anwaltsbüro statt an ihn irrtümlicherweise an die Bank gesandt und von dieser beglichen worden.
Zu den Vorwürfen, Auslagen in Nachtclubs und Stripclubs als «Nachtessen» auf Geschäftsspesen genommen zu haben, meinte der 65-Jährige, dass diese «Besuche im Rahmen von Nachtessen und Veranstaltungen» erfolgt seien. Dabei habe es sich um Beziehungspflege mit Geschäftsleuten gehandelt.
Auch bezüglich Reisen hielt Vincenz fest, dass diese im Grossen und Ganzen geschäftlich begründet gewesen seien. So habe es sich beispielsweise beim Kochclub, den er auf Bankkosten zu einem Ausflug im Privatjet eingeladen hatte, um ein «Geschäftsclub» gehandelt. Es sei um Kontakte gegangen, nicht ums Kochen. «Es wurden konkret Geschäfte abgeschlossen.»
16.25 Uhr
Prozess wird fortgesetzt
Das Bezirksgericht Zürich wird die Verhandlung rund um Ex-Bankchef Pierin Vincenz wie geplant fortsetzen. Es hat eine von mehreren Verteidigern beantragte Verschiebung des Prozesses abgelehnt.
Bei einem sofortigen Start der Verhandlung müssten die ersten Plädoyers gehalten werden, bevor sich der letzte Beschuldigte zu Wort gemeldet habe, hatte Vincenz' Anwalt kritisiert. Und der Verteidiger von Beat Stocker meinte, dass ohne Verschiebung eine «Verzettelung der Hauptverhandlung» drohe.
Für das Bezirksgericht kommt eine Verschiebung nicht in Frage, wie es nach einer vierstündigen Beratung der Vorfragen festhielt, welche verschiedene Verteidigerteams am Dienstagvormittag aufgeworfen hatten. Das rechtliche Gehör bleibe auch bei einer späteren Befragung gewahrt, hielt der vorsitzende Richter fest.
14.55 Uhr
Wie es weitergeht
Das Bezirksgericht Zürich hat am Vormittag alle Vorfragen der Parteien gesammelt. Es berät zur Stunde über die verschiedenen offenen Punkte – inklusive der beantragten Verschiebung. Um 16 Uhr wird es seine Entscheide bekannt geben.
Erst danach wird das Gericht, sofern es sich nicht für eine Verschiebung entscheidet, in die eigentliche Verhandlung mit der Befragung der anwesenden Beschuldigten und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Privatkläger und der Verteidigerteams einsteigen.
13 Uhr
Der Prozess in Bildern
Pierin Vincenz: Der Prozess in Bildern
Im Theatersaal des Zürcher Volkshauses ist am Dienstag der Prozess rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz gestartet. Sein Verteidiger hat zu Beginn gleich eine Verschiebung des ganzen Prozesses gefordert. Auf den Zeichnungen von Linda Graedel sieht man die beiden Angeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker.
25.01.2022
11.40 Uhr
Staatsanwalt bei der Anklage nachbessern
Der Verteidiger von Beat Stocker pocht wegen der Corona-Erkrankung eines Angeklagten auf eine Prozess-Verschiebung. Ohne diese drohe eine «Verzettelung der Hauptverhandlung». Er beantragte zudem, dass die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt werden soll. Diverse Vorwürfe seien verjährt, in anderen fehlten Strafanträge.
Im Rahmen der Vorfragen versuchten auch weitere Verteidiger, die Hauptverhandlung vor ihrer eigentlichen Durchführung zu stoppen – oder zumindest hinauszuzögern. So forderte etwa der Verteidiger eines Mitbeschuldigten, dass das Verfahren zu sistieren sei und die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren wiedereröffnen müsse.
Denn gegen die schweren Vorwürfe könne sich sein Mandant, der in der Westschweiz lebt, nicht persönlich verteidigen. Es sei kein faires Verfahren möglich – weder die Anklageschrift noch die wesentlichen Akten seien auf Französisch übersetzt worden. Laut Verteidiger ist eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesgericht noch hängig.
Ein weiterer Verteidiger stellte den Antrag, dass zumindest das Verfahren gegen seinen Mandanten ganz eingestellt werden soll. Der 68-Jährige sei wegen einer neurologischen Erkrankung nicht mehr verhandlungsfähig. Die Krankheit sei weder heilbar noch in ihrem Verlauf wesentlich beeinflussbar.
11.40 Uhr
Staatsanwalt will vorwärts machen
Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verschiebung der Verhandlung aus. Dies sei nicht notwendig. So habe sich etwa der abwesende Mitbeschuldigte bereits im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen geäussert. Die Verfahrensrechte des französischsprachigen Beschuldigte seien gewahrt worden; dessen Übersetzungsanträge seien zweimal vom Zürcher Obergericht abgelehnt worden.
Das Bezirksgericht Zürich sammelt vorerst alle Vorfragen der Parteien. Es wird danach über die verschiedenen offenen Punkte – inklusive der beantragten Verschiebung – entscheiden. Dies dürfte frühestens im Verlaufe des Nachmittags der Fall sein.
Erst dann wird das Gericht, sofern es den Prozess nicht verschiebt, in die eigentliche Verhandlung mit der Befragung der anwesenden Beschuldigten und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Privatkläger und der Verteidigerteams einsteigen.
9.15 Uhr
Anwälte fordern Verschiebung
Vincenz' Anwalt machte nun geltend, dass alle Beschuldigten vor dem Beginn der Plädoyers befragt werden müssten. Der Verteidiger von Beat Stocker stellte sich hinter diesen Antrag. Ohne Verschiebung drohe eine Verzettelung der Hauptverhandlung.
Er beantragte im Rahmen einer Vorfrage zudem, dass die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt werden soll. Diverse Vorwürfe seien verjährt, in anderen fehlten Strafanträge. Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verschiebung der Verhandlung aus. Dies sei nicht notwendig, der abwesende Mitbeschuldigte habe sich im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen geäussert.
Das Bezirksgericht Zürich sammelt vorerst alle Vorfragen der Parteien. Dann wird es über alle offenen Punkte – inklusive der beantragten Verschiebung – entscheiden. Erst danach wird es in die eigentliche Verhandlung einsteigen.
Im Theatersaal des Zürcher Volkshauses startet am heutigen Dienstag eine besondere Vorstellung, deren Ende noch nicht geschrieben ist: Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollege Beat Stocker müssen sich unter anderem wegen Betrugs und Ausgaben in Stripclubs auf Geschäftsspesen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden, die vor der Verhandlung zu verschiedenen Zeitpunkten die Vorwürfe zurückgewiesen hatten, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Fünf Mitbeschuldigte stehen wegen Beihilfe vor dem Gericht.
Einer der Mitbeschuldigten muss seinen Auftritt im Volkshaus jedoch verschieben. Er ist an Corona erkrankt und sitzt in Isolation. Das Gericht hat seine Befragung deshalb erst auf den 9. März angesetzt.
«Monsterprozess» sprengt üblichen Rahmen
Die Verhandlung gilt als «Monsterprozess». Dies nicht nur wegen der angehäuften Akten – auch zeitlich wird die Verhandlung, die am heutigen Dienstag startet, den üblichen Rahmen sprengen. Die Plädoyers, welche Staatsanwaltschaft und die involvierten Anwälte angekündigt haben, sind so lang, dass der Richter diese um eine «Verdichtung» ihrer Vorträge – also eine Kürzung – gebeten hat.
Hier erscheinen Vincenz und Stocker zum Prozess
Im Volkshaus startet eine besondere Vorstellung, deren Ende noch nicht geschrieben ist: Ex-Bankchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollege Beat Stocker müssen sich wegen Betrugs und Ausgaben in Stripclubs auf Geschäftsspesen verantworten.
25.01.2022
Der Prozess rund um den langjährigen Chef der drittgrössten Schweizer Bankengruppe bringt das Zürcher Bezirksgericht auch in gewisse organisatorische Nöte. Die angesetzten Verhandlungstage in dieser Woche von Dienstag bis Freitag sowie am 9. Februar dürften kaum ausreichen. Es werden nun Zusatztermine gesucht, die allen Beschuldigten und Rechtsvertretern passen.
Zudem gibt es auch gewisse räumliche Einschränkungen. Da das Bezirksgericht angesichts des Publikumsinteresses – es sind mehrere Dutzend Medienvertreterinnen und Medienvertreter angemeldet – zu klein ist, tagt es extern im Volkshaus.
Dort steht am Dienstag und Mittwoch der grosse Theatersaal zur Verfügung. In diesem finden alle angemeldeten Journalistinnen und Journalisten Platz – allen stehen gar Tische zur Verfügung. Am Donnerstag und Freitag, wenn die Plädoyers im Blauen Saal und im Weissen Saal weitergehen werden, werden indes nur 15 beziehungsweise 25 Medienvertreter eingelassen.
Gemäss Staatsanwaltschaft sollen Vincenz und Stocker mit Firmendeals, bei denen sie sich verdeckt beteiligt hatten, sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschäftsspesen einen unrechtmässigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben.
So kommentiert das Netz die Causa Pierin Vincenz
Am 25. Januar 2022 beginnt der Prozess gegen den Banker Pierin Vincenz. So kommentiert das Netz seine angeblichen Eskapaden.