SteuernNeuenburger arbeiten doppelt so lange für den Staat wie Zuger
kw
27.6.2023 - 10:55
Im internationalen Vergleich ist die Steuerlast in der Schweiz eher bescheiden. Doch auch Herr und Frau Schweizer müssen jährlich einen guten Teil ihres Einkommens der Staatskasse in Form von Steuern und Abgaben abliefern.
kw
27.06.2023, 10:55
SDA
Der Zeitpunkt, ab dem man nicht mehr für die Begleichung der Steuern arbeitet, sondern sozusagen für sich selbst, wird auch als «Tax Freedom Day» (englisch für «Steuerfreiheitstag") bezeichnet. Dabei gibt es – wie immer – grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Im Kanton Zug etwa war für ein verheiratetes Paar ohne Kinder schon am 20. Februar der «Tax Freedom Day». Im Kanton Neuenburg hingegen war es erst am 10. April soweit, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten «Tax Monitor» 2023 der Credit Suisse hervorgeht. Oder anders ausgedrückt: Zuger Ehepaare (ohne Kinder) arbeiten rund 50 Tage pro Jahr für den Staat, Neuenburger deren 100.
Zug, Schwyz und Nidwalden auf Podest
Neben Zug sind Schwyz und Nidwalden auf den Podestplätzen, danach folgen Appenzell-Innerrhoden, Zürich, Uri und Obwalden. Am Tabellenende hingegen platzieren sich knapp vor dem Schlusslicht Neuenburg die Kantone Bern, Waadt und Solothurn.
Etwas anders fällt das Ranking allerdings aus, wenn man statt eines verheirateten Paares ohne Kinder ein solches mit zwei Kindern betrachtet oder Unverheiratete. Diese können bei den Steuern andere Abzüge geltend machen, was teils grosse Auswirkungen auf die Steuerlast hat.
Der Kanton Genf etwa, der bei den verheirateten Paaren ohne Kinder erst im unteren Mittelfeld zu finden ist, ist für Ehepaare mit zwei Kindern im Vergleich steuerlich attraktiv. Was sich hingegen nicht ändert: Steuerlich am attraktivsten von allen Kantonen ist in allen Szenarien Zug.
Der Tax Monitor der Credit Suisse misst die steuerliche Attraktivität für juristische und natürliche Personen. Dabei analysierten die Expertinnen und Experten der CS alle Schweizer Gemeinden. Die Steuerbelastung errechneten sie für unterschiedliche Unternehmen und Haushalte. Bei den hier erwähnten natürlichen Personen kamen neben den Einkommens- auch die Vermögenssteuern zum Zug.
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